VfGH-Entscheid: Statement von Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will

Bzgl. dem heutigen Entscheid des VfGH zum allgemeinen Betretungsverbot für öffentliche Orte darf ich Ihnen folgendes Statement von Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will übermitteln.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat heute festgestellt, dass die Verordnung über das Betretungsverbot öffentlicher Orte im Zuge der Corona-Pandemie teilweise rechtswidrig war, da diese nicht durch das Covid-19-Maßnahmengesetz gedeckt gewesen sei. Der heimische Handel hat die Maßnahmen der Bundesregierung zur Wahrung der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten stets mitgetragen, aber auch mehrfach auf die weitreichenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Lockdowns hingewiesen. So war die teilweise Aushebelung des Epidemiegesetzes und das allgemeine Betretungsverbot insbesondere für stationäre Händler, die 90 Prozent der Handelsumsätze erwirtschaften, ein gravierender Eingriff in die Geschäftstätigkeit – wenn auch nicht verfassungswidrig.

Bei der Lockerung des Lockdowns wiederum wurde seitens der Bundesregierung zwischen Handelsunternehmen je nach Größe unterschieden: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 400 Quadratmeter durften früher wieder aufsperren, Baumärkte und Gartencenter ebenfalls. Größere Geschäfte sowie Läden in den Shoppingcentern mussten hingegen bis 1. Mai geschlossen bleiben, was der Handelsverband im Sinne der Fairness stets kritisiert hatte, weil hier mit zweierlei Maß gemessen wurde und vor allem in größeren Geschäften die Mindestabstände zumindest gleich gut oder sogar besser eingehalten werden konnten. Insofern begrüßen wir die heutige Entscheidung des VfGH.

Grundsätzlich ist die Position des Handelsverbandes folgende: Für uns steht die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle. Das gilt sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten, als auch für die 600.000 Menschen, die im österreichischen Handel beschäftigt sind. Gleichzeitig erwarten wir – mit Blick auf die negativen wirtschaftlichen Kollateraleffekte – fundierte gesundheitsbehördliche Fakten als Entscheidungsbasis. Das Prinzip sollte stets lauten: lokal vor regional vor national. Dadurch können Corona-Cluster gezielt an der Wurzel bekämpft werden. Darüber hinaus beeinträchtigen lokal begrenzte Gesundheitsvorgaben den Wirtschaftsmotor so gering wie möglich. Die flächendeckende Einführung der Maskenpflicht hat im Handel insbesondere bei Käufen abseits der lebensnotwendigen Güter zu heftigen Umsatz- und Frequenzrückgängen von -25% bis -40% geführt, im Modehandel kam es sogar zu Einbrüchen von mehr als -50%. Dies quantifiziert das Ausmaß des Kollateralschadens.

Gerald Kühberger
Mag. Gerald Kühberger, MA
Pressesprecher
Handelsverband
Alser Straße 45, 1080 Wien
T +43 (1) 406 22 36 – 77
E gerald.kuehberger@handelsverband.at
W www.handelsverband.at

 

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