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Vorläufig keine Insolvenzwelle in Österreich

Derzeit unternimmt die Bundesregierung alles, um die Zahl der Unternehmenspleiten einzudämmen. Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden und fortgeführt werden, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitunterstützung.

Das Jahr 2020 wird zukünftig in einen Zeitraum vor Corona und einen danach eingeteilt werden. Dabei sind es vor allem die einschneidenden Maßnahmen, die mit etwa Mitte März in Kraft traten und Teile des Wirtschaftslebens vollkommen zum Erliegen brachten (Gastronomie, Non-Food-Handel, Tourismus) und andere andauernd erheblich in Mitleidenschaft ziehen. Dies geschehe in einem Ausmaß, das heute noch nicht einmal annähernd seriös überblickt werden kann, schreibt die Gläubigerschutzorganisation KSV 1870 in einer Aussendung.

Dieser Einschnitt mit Mitte März hat auch schon in der Insolvenzstatistik Niederschlag gefunden. Waren die Zahlen der Gesamtinsolvenzen im Februar 2020 noch 3 Prozent über dem selben Monat des Vorjahres, so haben alleine zwei Wochen im März einen rund 50%igen Einbruch erbracht, sowohl bei den Eröffnungen, als auch bei den mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren.

Und in einem so kurzen Zeitraum wie dem ersten Quartal mit genau 13 Wochen, spielen zwei Wochen und zwei Tage schon statistisch eine bedeutende Rolle – repräsentieren diese doch rund ein Sechstel des Beobachtungszeitraums. Aus diesem Grund schlägt der 50 %ige Einbruch der Insolvenzzahlen in dieser kurzen Zeit entsprechend auf die Gesamtstatistik durch.

Der 12%ige Zuwachs an betroffenen Dienstnehmern entgegen dem Gesamtbild der Eröffnungen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass diese Zahl im ersten Quartal 2019 besonders niedrig war (42 % unter 2018) und die gegenwärtig durchschnittlich 6,7 betroffenen Dienstnehmer eher einem langjährigen Schnitt entsprechen, als der Vorjahreswert.

Die nötige Umstellung der Gerichte sowie die rechtlichen Maßnahmen, die den Schuldnern signalisieren, dass sie mit ihren Anträgen zuwarten dürfen, werden dazu beitragen, dass vor allem Eigenanträge in die Zukunft geschoben werden. Zudem haben die Finanzämter und Gesundheitskassen eine Form des Moratoriums auf Konkursanträge vorgesehen, sodass in näherer Zukunft diese Anträge ausbleiben werden.

Das wird dazu führen, dass im 2. Quartal die Eröffnungen noch tiefer sinken werden, als sie das schon seit Mitte März getan haben und die mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren auf circa 50 Prozent sinken werden. In Summe rechnet der KSV1870 daher im 2. Quartal 2020 mit rund 40 bis 45 Prozent des Insolvenzniveaus eines Normaljahres 2019.

„Zweifellos wird es noch in 2020 zu einem Aufholeffekt kommen und darüber hinaus zu einem Wachstum gegenüber 2019. Das Ausmaß lässt sich jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht seriös einschätzen, außer, dass die Welle auch noch in das Jahr 2021 hineinreichen wird“, lautet die Prognose des KSV 1870.

Derzeit wird Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden und fortgeführt werden, kein Anspruch auf Kurzarbeitsunterstützung gewährt. Auch Unternehmen, die aktuell Kurzarbeitsunterstützung erhalten, würden diese verlieren, sobald sie in ein Insolvenzverfahren kommen.

Im ersten Quartal 2020 wurden 1.151 Unternehmen insolvent, was einen Rückgang von rund 9 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2019 darstellt. Es wurden 668 Insolvenzverfahren eröffnet und das stellt einen Rückgang von fast 14 Prozent dar. Die Passiva allerdings haben sich in diesem Zeitraum auf 750 Mio. Euro fast verdoppelt. Die Zahl der betroffenen Dienstnehmer betrug 4.463 und lag damit um rund 12 Prozent über dem Wert des Vergleichszeitraums 2019.

www.ksv.at

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