Wirtschaftsbund: Vorläufiges Aus für dritte Piste am Flughafen Wien bringt Nachteile für Österreichs Wirtschaft

WB-Generalsekretär Haubner: „Entscheidung steht diametral zu notwendigem Infrastrukturausbau, wachsenden Bevölkerungszahlen und steigender touristischer Nachfrage“

Der Österreichische Wirtschaftsbund (ÖWB) teilt und unterstreicht die Kritik der Wirtschaft an der negativen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zum Ausbau des Flughafens Wien-Schwechat: Peter Haubner, Generalsekretär des Österreichischen Wirtschaftsbundes (ÖWB), sagt: „Die Entscheidung gegen neue Investitionen in eine dringend benötigte neue Start- und Landebahn ist standortschädlich und kontraproduktiv. Sie macht die Region rund um Wien, ja das gesamte Ostösterreich für die Ansiedelung von Unternehmen und Organisationen unattraktiver.“

Haubner ruft in Erinnerung: „Der Tourismus, die Luftfahrt, die Transportwirtschaft, aber auch Handel und andere Dienstleister profitieren vom Flughafen Wien-Schwechat als einer Drehscheibe sowohl im nationalen und internationalen Berufsverkehr als auch für die Tourismuswirtschaft. Diese und andere Bereiche nehmen jedoch durch das vorläufige Aus für eine dritte Piste schweren Schaden.

Investitionen, die nicht getätigt werden, bedeuten, dass zusätzliche Arbeitsplätze nicht geschaffen und dass Kapazitätsengpässe bestehen bleiben: Schließlich wächst die Bevölkerung Österreichs jährlich um 80.000 Menschen. Die Bundeshauptstadt und das Wiener Umland sind daran überproportional beteiligt. Zudem steigt die touristische Nachfrage. „Und dann wird ausgerechnet der wichtigste Flughafen unseres Landes in der Ausweitung seiner Kapazitäten beschränkt“, zeigt sich der WB-General besorgt.

„Dazu kommt, dass dem Infrastrukturausbau im Arbeitsprogramm der Bundesregierung großer Stellenwert zugemessen wird. Die aktuelle aus Sicht der Wirtschaft negative Entscheidung steht dem diametral entgegen“, führt Haubner weiter aus. Der Flugverkehr finde ja trotzdem statt, ein punktuelles Verbot führe lediglich zu Verlagerungen auf nicht-österreichische Flughäfen. Die Argumentation des Gerichtes, das im Klima- und Umweltschutz das wesentliche Hindernis für die neuen Start- und Landebahn erkannt zu haben glaubt, werde damit ad absurdum geführt. Außerdem bestehe die Gefahr, dass durch die Begründung des Stopps wegen des CO2-Arguments Ausbauprojekte gestoppt werden könnten.

„Zwar besteht noch Hoffnung in einer Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), aber die durch die aktuelle Entscheidung verursachte jahrelange Verzögerung bringt Nachteile für den Wirtschaftsstandort Österreich“, so Haubner abschließend.

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