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WKÖ-Buchmüller: „Erfolgreiches Engagement der Bundessparte Handel für mehr Augenmaß“

Der Warenhandels-Richtlinie konnte ein wesentlicher Giftzahn gezogen werden – Ursprüngliche Pläne hätten Österreichs Handel stark belastet.

„Das jahrelange Eintreten der Bundessparte Handel für mehr Augenmaß hat sich ausgezahlt“, sagt Peter Buchmüller, der Sprecher des österreichischen Handels. Anlass ist die erreichte Entschärfung der so genannten Warenhandels-Richtlinie: „Dieser Richtlinie, die heute im Plenum des EU-Parlaments beschlossen wurde, konnte dank unserer Mitwirkung ein wesentlicher Giftzahn gezogen werden.“

Denn bis zuletzt wurde die Dauer der so gennannten Vermutungsfrist diskutiert. Ursprünglich hätten Händler für Mängel jeglicher Art zwei Jahre lang beweisen müssen, dass die Ware beim Kauf in Ordnung war. „Das hätte den heimischen Handel stark belastet“, so der Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Die zwei Jahre der so genannten Vermutungsfrist konnten nun grundsätzlich auf ein Jahr reduziert werden. Das ist zwar immer noch mehr als die derzeit geltenden sechs Monate, aber ein gerade noch tragbarer Kompromiss“, so Buchmüller. Und er hält fest: „Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, sich auch auf europäischer Ebene zu engagieren.“ (PWK177/JHR)

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