WKÖ: Fahrzeughandel begrüßt geplante Änderung des NoVA-Gesetzes

Der Obmann des Bundesgremiums des Fahrzeughandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Klaus Edelsbrunner, begrüßt die Entscheidung des Finanzausschusses des Nationalrats zur Verlängerung der NoVA-Übergangsfrist. „Mit der Ausweitung der Lieferfrist werden langwierige Diskussionen und Streitigkeiten vermieden, wer jetzt die doch zum Teil enormen zusätzlichen Belastungen insbesondere für N1-Fahrzeuge (Kleintransporter) durch die Normverbrauchsabgabe zu tragen hat. Die Politik zeigt somit Verständnis für die Anliegen der Branche“, so Edelsbrunner.

Mit der Änderung des NoVA-Gesetzes wird die Lieferfrist für Fahrzeuge, deren Verträge vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurden, vom 1. November 2021 bis zum 1. Mai 2022 verlängert.

„Die Lage ist deshalb schwierig, da auch infolge des Halbleitermangels die Lieferfristen sehr stark ansteigen und damit auch verbunden weniger Gebrauchtautos zur Verfügung stehen. Denn werden weniger Neuwägen verkauft, werden Gebrauchtwägen länger gefahren“, so der Obmann.

Da für die Ausweitung der Lieferfrist eine Gesetzesänderung des NoVA-Gesetzes erforderlich ist, drängt Edelsbrunner auf baldige Entscheidung im Nationalrat bzw. Bundesrat: „Je rascher hier Rechtssicherheit geschaffen wird, umso besser ist es für die heimischen Unternehmen, denn viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben noch Fahrzeuge bestellt, um die Übergangsfrist zu nutzen.“ (PWK654/NIS)

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