| |

WKÖ-Handelsobmann Trefelik: Lockdown für den Handel „schwerer Schlag“

„Click & Collect“ ist Erfolg intensiver Bemühungen – Abholung bestellter Waren wird ausdrücklich begrüßt – Handel braucht Umsatzersatz für Lockdown-Tage im Dezember.

„Zwar stellt der neuerliche Lockdown in Österreich für den Handel einen schweren Schlag dar“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Wenn die Einnahmen des Handels zur Gänze ausfallen, können nach Berechnungen der KMU Forschung Austria mehr als die Hälfte (58 Prozent) der Handelsunternehmen in Österreich ihren regelmäßigen Aufwand ohne wirtschaftliche Hilfe maximal einen Monat lang begleichen. „Das zeigt, wie wichtig es ist, Unternehmen während des weiteren Lockdowns finanziell zu unterstützen“, so Rainer Trefelik. Der Umsatzersatz für die Lockdown-Tage im Dezember muss sich am Dezember-Umsatz des Vorjahres orientieren. Denn einzig und allein der Vergleichsumsatz im Dezember spiegelt das Weihnachtsgeschäft wieder, das in diesem Jahr zum Großteil unwiederbringlich verloren geht.

Als „großen Erfolg unserer Bemühungen“ bezeichnet Trefelik, Sprecher des österreichischen Handels, aber, dass die Möglichkeit der Abholung bestellter Ware (Click & collect) zugelassen wird: „Aus epidemiologischer Sicht spricht nichts dagegen“, sagt Trefelik „weil die Abholung in aller Regel im Freien stattfindet, wo die Infektionsgefahr viel geringer ist als in einem Laden. Außerdem haben sich die Kunden, die möglicherweise vor dem Geschäft warten, längst an den gebotenen Abstand gewöhnt und halten ihn in aller Regel auch ein. Für den Handel ist diese Form des Warenverkaufs ein kleiner Hoffnungsschimmer, um der Branche Mut zu geben.“

Die Möglichkeit des Freitestens scheint derzeit die einzige realistische Möglichkeit zu sein, dem Handel mittelfristig eine Perspektive zu geben, bis eine Impfung für die gesamte Bevölkerung verfügbar ist. Das Freitesten wird daher positiv gesehen.

„In einem neuerlichen Lockdown muss klarer geregelt werden, welche Produkte die Handelsbetriebe verkaufen dürfen, die ihre Geschäfte öffnen dürfen“, spricht Trefelik die Frage des fairen Miteinanders innerhalb des Handels an. „Lebensmittel- und Drogeriehändler sollen nur die Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Es ist nämlich nicht einzusehen, warum mancher Lebensmittel- und Drogeriehändler beispielsweise Elektrogeräte anbietet, während ein Elektrohändler seinen Laden geschlossen halten muss.“ Schon in den vergangenen Lockdowns hat der Verordnungsgeber Regelungen zur Abgrenzung zwischen Produkten geschaffen, die verkauft werden dürfen, und solchen, für die das nicht erlaubt ist. Die Verordnung ließ aber einen gewissen Interpretationsspielraum offen. „Es bedarf jetzt daher einer unstrittigen Definition, um Fairplay zu gewährleisten“, sagt Handelsobmann Rainer Trefelik. Zudem wird weiterhin eine rasche Lösung für Zulieferer und andere indirekt betroffene Betriebe gefordert. (PWK637/JHR)

Rückfragen & Kontakt:
DMC – Data & Media Center
Wirtschaftskammer Österreich
T 05 90 900 – 4462
DMC_PR@wko.at

Ähnliche Beiträge