WKÖ-Industriesprecher Menz: Neuer CO2-Grenzausgleich muss Industriestandort Europa stärken

Anfang kommender Woche steht die Entscheidung über zwei zentrale Rechtsakte des Fit-for-55-Pakets und des European Green Deal an: Der Umweltausschuss des EU-Parlaments wird über die Reform der EU-Emissionshandelsrichtlinie und die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs abstimmen. Mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sollen künftig Abgaben auf bestimmte Waren erhoben werden, bei deren Produktion im EU-Ausland klimaschädliche Gase ausgestoßen werden. „Die Bundessparte Industrie unterstützt die EU-Klimaziele und setzt sich für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis Mitte des Jahrhunderts ein. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Politik die Rahmenbedingungen für den Industriestandort Europa stärken. Angesichts der aktuell vorliegenden Textentwürfe läuten aber alle Alarmglocken! Wir appellieren eindringlich an die Parlamentarier, die völlig unnötige, vorschnelle Einstellung der WTO-konformen freien Zuteilung von Zertifikaten im EU-Emissionshandel schon bis Ende 2029 zu überdenken. Die freie Zuteilung muss in vollem Umfang zumindest bis 2030 wirksam bleiben, zumal es keinen Nachweis der Wirksamkeit des noch unerprobten neuen Instruments CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) als Carbon Leakage Schutz gibt. Eine solche Überprüfung sollte als Vorbedingung eines etwaigen Auslaufens der Freizuteilung unbedingt sichergestellt sein“, fordert Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Neue Studienergebnisse zeigen kritische Auswirkungen auf Wertschöpfungsketten.
Ergebnisse einer aktuellen Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts zeigen, dass der Wegfall der freien Zuteilung bei Einführung des geplanten CO2-Grenzausgleichs die österreichische Industrie bis 2035 mit direkten und indirekten Kosten von bis zu 8,9 Milliarden Euro belasten könnte. Betroffen davon sind nicht nur die direkt vom CBAM in der ersten Phase umfassten Produkte (Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel), sondern auch mit diesen Sektoren verbundene Wertschöpfungsketten. Diese befinden sich in der metallverarbeitenden Industrie und dem Maschinenbau, der Fahrzeugindustrie, der chemischen Industrie, der Stein- und keramischen Industrie, der Elektro- und Elektronikindustrie, der Feuerfestindustrie, der Bauwirtschaft sowie der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie.

Die Studie berücksichtigt, dass – wie leider auch vom EU-Umweltausschuss geplant – nicht nur Lieferungen auf den Binnenmarkt, sondern auch Exporte klimafreundlicher Produkte europäischer Unternehmen in Nicht-EU-Märkte die freie Zuteilung vollständig verlieren. Durch Mehrbelastung der Unternehmen in den CBAM-Sektoren ist damit zu rechnen, dass Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern ohne CO2-Bepreisung entstehen. Diese würden sich etwa in einem Rückgang der Exporte in Nicht-EU-Staaten äußern, da in Europa bzw. in Österreich produzierte Güter infolge der höheren Herstellungskosten, die meist nicht weitergegeben werden können, dort nicht konkurrenzfähig sind. Dadurch kann es zu Export- und letztlich Produktionsrückgängen kommen. Diese wären aufgrund der starken Vernetzung mit anderen Sektoren nicht allein auf die CBAM-Sektoren beschränkt. Vielmehr würden die negativen Effekte auf die gesamte Volkswirtschaft ausstrahlen und auch zahlreiche heimische Arbeitsplätze gefährden. Gleichzeitig würden die weltweiten CO2-Emissionen aufgrund geringerer Emissionsstandards an Produktionsstätten außerhalb der EU sowie längerer Transportwege steigen.

„Die aktuelle Energiekrise, verbunden mit gewaltigen Kostensteigerungen bei Gas und Strom, stellt Unternehmen vor massive Herausforderungen, die in der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission nicht vorhersehbar waren. Produktionsrückgänge und Schließungen in der europäischen Industrie sind sehr wahrscheinlich, die entstehende Produktionslücke wird dann weitgehend von außereuropäischen Produzenten mit meist höherer Emissionsintensität aufgefüllt. Wir fordern die politischen Entscheidungsträger daher auf, dass sie davon absehen, neue Kostenbelastungen hinzuzufügen oder dringend notwendige Carbon-Leakage-Maßnahmen zu untergraben, die für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung in der Industrie in Europa und die Verringerung der globalen Emissionen von entscheidender Bedeutung sind“, unterstreicht Menz abschließend. (PWK197/DFS)

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