Entspannt in die Kontrolle – Unterweisung und Kontrolle des Fahrpersonals im korrekten Gebrauch des digitalen Tachografen sind seit März Pflicht – Softwareprogramm TachoPlus erleichtert Überprüfung

Die neue EU Tachografen-Verordnung VO (EU) 165/2014 sorgt für Aufregung in der Branche: Um Verstößen bestmöglich vorzubeugen, sind Inhaber von Verkehrsunternehmen seit März dieses Jahres verpflichtet, ihr Fahrpersonal im ordnungsgemäßen Gebrauch des Kontrollgerätes zu unterweisen und durch regelmäßige Überprüfung die korrekte Verwendung sicher zu stellen.  Softwareprogramme für das automatische Management der Daten des digitalen Tachografen wie TachoPlus weisen auf Lücken in der Eingabe hin und bieten damit eine maßgebliche Unterstützung.

Fahrzeit, Arbeitszeit, Bereitschaft oder Ruhezeit: Berufskraftfahrer müssen ihre jeweilige Tätigkeit im digitalen Tachografen über den Zeitgruppenschalter jederzeit korrekt aufzeichnen. Das bedeutet, fehlende Zeiten, zu denen die Fahrerkarte nicht im Kontrollgerät steckte, sind ordnungs- und wahrheitsgemäß nachzutragen. Anderenfalls drohen bei einer Kontrolle Geldbußen, die sich rasch zu beträchtlichen Beträgen summieren können – für Fahrer und Unternehmer. Im Bußgeldkatalog aufgelistet sind beispielsweise Verstöße wie das Fahren ohne Fahrerkarte, fehlende Abfahrtskontrolle vor Fahrtbeginn, fehlende Nachträge sowie Land Anfang/Ende Kennzeichen und natürlich Unterschreitung der täglichen Ruhezeit oder Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit. Um die ordnungsgemäße Anwendung des Kontrollgerätes sicherzustellen, sind Fuhrparkbetriebe seit März dieses Jahres in der Pflicht, ihr fahrendes Personal nachweislich entsprechend zu schulen und den ordnungsgemäßen Gebrauch regelmäßig zu überprüfen.

Das korrekte Erfassen am digitalen Tachografen wirft jedoch immer wieder Fragen auf, weiß Olaf Horwarth, Inhaber eines Schulungs- und Beratungsservices für Unternehmen und Berufskraftfahrer: „Die meisten Schwierigkeiten macht den Fahrern nach wie vor der richtige Nachtrag der Ruhezeiten. Bereits seit 2015 müssen nicht nur die täglichen, sondern auch die wöchentlichen Ruhezeiten nachgetragen werden. Bei einer Kontrolle muss der Fahrer rückwirkend für den Zeitraum von 28 Tagen nachweisen können, wann er gefahren ist, gearbeitet hat und wann er Pause hatte. Freie Zeit – auch ein freies Wochenende oder Urlaub – muss auf der Fahrerkarte somit auch als solche eingetragen werden. Als Argument reicht nicht aus, dass der LKW in dieser Zeit stand. Eine weitere Fehlerquelle ist die Ländereingabe bei einem Grenzübertritt. Korrekt ist hier, dass der Fahrer zu Beginn und dann erst zum Ende seiner Schicht jeweils das Land
eingibt, in dem er sich befindet. Viele denken, sie müssten direkt hinter der Grenze anhalten, um die Eingabe zu tätigen.“

Software weist präzise auf Unstimmigkeiten oder Verstöße hin Spezielle Softwarelösungen für das automatische Management der Daten des digitalen Tachografen wie TachoPlus erleichtern die per Verordnung erforderliche Überprüfung der Einträge maßgeblich. „Die neue Verordnung nimmt Verkehrsunternehmer voll in die Pflicht. Eine regelmäßige Kontrolle war natürlich schon vorher vorgesehen, aber jetzt wird es teuer, wenn etwas nicht stimmt“, betont Burghard Toschek, verantwortlich für Marketing & Vertrieb bei eh-systemhaus. Das Unternehmen mit Sitz in Krauchenwies entwickelt Fuhrpark-Management-Systeme, die Speditionen dabei unterstützen, einzelne Arbeitsschritte und komplexe Abläufe zu vereinfachen und so Kosten einzusparen.
Als hochmoderne Lösung für einen vollautomatisierten Ablauf der Datenauslese, -verarbeitung und -archivierung liefert das Softwareprogramm TachoPlus 2.0 den Betrieben einen vollständigen Überblick über alle Fahrer mit vielfältigen Kontrollmöglichkeiten. Fuhrparkbetreiber erhalten damit eine wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Pflichten. „Sind die entsprechenden Kontrollfelder im Menü aktiviert, weist TachoPlus unter anderem präzise auf Unstimmigkeiten oder Verstöße bei den jeweiligen Einträgen im digitalen Tachografen hin“, führt Burghard Toschek aus. „Die Verantwortlichen sehen sofort, bei welchen Eingaben der Fahrer Probleme hat, und können ihn zeitnah gezielt schulen.“

Updates sichern aktuellsten Stand
Durch regelmäßige Softwareupdates reagiert eh-systemhaus umgehend auf neue Vorgaben oder Anforderungen der Anwender und passt die Funktionen von TachoPlus entsprechend an. So beinhaltet die aktuelle Version des Programms beispielsweise eine Übersicht über die gültige Bußgeldliste gemäß der neuen Tachografen-Verordnung. Bei Geschwindigkeitsverstößen oder Manipulationsversuchen am ersten Signal wird sofort eine Fehlermeldung erzeugt.

Burghard Toschek sieht die neue EU-Tachografen-Verordnung positiv: „Die erweiterten Pflichten mögen mehr Verwaltungsaufwand für Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche bedeuten. Langfristig tragen sie unserer Ansicht nach jedoch dafür Sorge, dass weniger Fehler bei den Einträgen gemacht werden. Ist weniger zu beanstanden, werden auch weniger Bußgelder verhängt. Weniger unnötige Kosten in den Speditionen, treiben hoffentlich weniger Unternehmer in die Insolvenz. Der pflichtbewusste, sorgsame Fahrer erhält sich durch das korrekte Befolgen der Vorschriften – kurz gesagt – letztlich seinen eigenen Arbeitsplatz!“ www.eh-systemhaus.de

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