AEB Whitepaper entlarvt Mythen über Exportkontrolle Compliance – kein Buch mit sieben Siegeln

Spätestens  seit  den Terroranschlägen  auf  das  World  Trade  Center  am  11. September  2001  hat  der  Begriff  Compliance  einen  festen Platz  in  der  Außenwirtschaft.  Doch  aus  Unkenntnis  der gesetzlichen Grundlagen der Exportkontrolle verstoßen viele Firmen gegen geltendes Recht, ohne sich dessen bewusst zu sein.  Ein  Whitepaper  des  Stuttgarter  Softwareunternehmens AEB  räumt  nun  mit  den  verbreitetsten  Irrtümern  zum  Thema auf.

Einschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) betreffen keinesfalls nur  Hersteller  oder Händler  von Waffen oder anderen militärischen  Gütern,  sondern  gelten  für  alle  Warenbewegungen. Unternehmen, die Güter innerhalb der Europäischen  Union verbringen oder in  Länder  außerhalb  der EU ausführen, müssen prüfen, ob Embargos bestehen oder Genehmigungen einzuholen sind.

Dies  geschieht  anhand  von  regelmäßig  aktualisierten  Güter-,  Personen-  und  Länderlisten.  Geprüft wird  auf  Grundlage  der  Außenwirtschaftsverordnung,  der  EG-Dual-Use-Verordnung,  den  Embargo Verordnungen, der US-EAR (Export Administration Regulation) und der US-ITAR (International Traffic in  Arms  Regulation)  sowie  den  Sanktionslisten.  Unternehmen  sprechen  dabei  auch  von Exportkontrolle.

Um  sicherzugehen,  dass  alle  Vorschriften  und  Regelungen  eingehalten  werden,  bietet  sich  die Nutzung entsprechender Software an. Diese stößt die notwendigen Prüfprozesse automatisiert an und gewährleistet,  dass  alle  Prüfungen  rechtzeitig  durchgeführt  werden.  Das  Compliance  &  Risk Management  von  AEBs  Logistiksuite  ASSIST4  sichert  gegen  mögliche  Rechtsfolgen  bei versehentlichen Verstößen ab.

Ein  wichtiges  Einsatzgebiet  von  ASSIST4  ist  die  Prüfung  von  Geschäftspartner-Adressen  auf Übereinstimmung  mit  den  Sanktionslisten  zum  Beispiel  von  UN-,  EU-  oder  US-Behörden.  Zur Absicherung der Exportkontrolle werden mit ASSIST4 Compliance & Risk Management Prüfungen der einschlägigen  Vorschriften  und  Gesetze  vorgenommen  –  in  Deutschland  sind  dies  das Außenwirtschaftsgesetz  (AWG),  die  Außenwirtschaftsverordnung  (AWV)  und  die  EG-Dual-Use-

Verordnung. Unter  Umständen  ist  auch  das  Exportkontrollrecht der USA  zu  beachten, das  Anspruch auf extraterritoriale Geltung erhebt. Das ASSIST4 License Management verwaltet die im Rahmen der Exportkontrolle  zu  verwendenden  Individualgenehmigungen,  während  Allgemeingenehmigungen durch einen regelmäßigen Update-Service zur Verfügung gestellt werden. Wer die Auftragsabwicklung nicht  in  ASSIST4  bearbeitet,  sondern  in  SAP®,  kann  ebenfalls  problemlos  auf  die  gleichen Prüfmechanismen zurückgreifen, ohne den SAP®-Workflow und -Belegfluss zu verlassen.

Dr.  Ulrich  Lison, Portfoliomanager Global Trade bei AEB, sagte: „Viele Firmen glauben, sie müssten sich  nicht  mit  Exportkontrolle  befassen,  weil  sie  nicht  exportieren  oder  weil  sie  nur  im  europäischen Umland  tätig  sind.  Das  aber  kann  sich  als  verhängnisvoller  Irrtum  erweisen,  denn  auf  den Personenlisten  stehen  selbst  deutsche  und  europäische  Einträge.  Die  Pflicht  zum  Sanktionslisten-Screening besteht grundsätzlich, unabhängig vom Produkt und egal, in welchem Land der Empfänger sitzt.  Händisch  ist  das  nicht  zu  überprüfen  –  man  braucht  eine  gut  funktionierende  Software,  die automatisiert im Hintergrund den Datenbestand durchleuchtet, ohne die Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu behindern.“

Unter  www.aeb.de/aeo-compliance  können  exportierende  Unternehmen  das  Whitepaper herunterladen und mehr über die Hintergründe und die Lösungen von AEB erfahren.

Quelle: AEB  GmbH

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