BGL begrüßt Mauturteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. begrüßt die Entscheidung des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts zur Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Nach diesem Urteil war die LSVA-Erhöhung zu Jahresbeginn 2008 rechtswidrig.

Nach Schweizer Bundesrecht darf die 2001 eingeführte LSVA nur für Kosten der Allgemeinheit erhoben werden, soweit diese nicht durch andere Abgaben des Schwerverkehrs gedeckt sind. Der Schweizer Straßengüterverkehrsverband ASTAG hatte Klage gegen die LSVA-Erhöhung zum 01.01.2008 erhoben und durch Gutachten nachgewiesen, dass der Kostendeckungsgrad des Schwerverkehrs 2008 über 100 Prozent lag.

Mit diesem Urteil wurde erstmals auch in der Schweiz willkürlichem Mautwucher ein Riegel vorgeschoben. Gegen dieses Urteil ist allerdings noch Beschwerde beim Bundesgericht zugelassen. Sollte das Urteil Bestand haben, ergäben sich Rückzahlungsansprüche gegen den Schweizer Staat. Der BGL prüft derzeit, ob und in welchem Umfang sich daraus auch Ansprüche für deutsche Mitgliedsunternehmen ergäben.

In einem ähnlich gelagerten Fall hatte bereits im Jahr 2000 der Europäische Gerichtshof entschieden, dass in Österreich für die Brennerstrecke in den Jahren 1995 und 1996 überhöhte Mauten erhoben wurden. Dieses Urteil hatte Rückzahlungen des österreichischen Mautbetreibers ASFINAG an Transportunternehmen zur Folge.

Quelle: MyLogistics       
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