BÖB begrüßt Bundesverkehrswegeplan und Ausbaugesetz

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) und die Ausbaugesetze für Straße, Schiene und Wasserstraße beschlossen. Das Wasserstraßenausbaugesetz ist das erste seiner Art und stellt für den Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft der deutschen Wasserstraßen dar.

Boris Kluge, Geschäftsführer des BÖB: „Mit dem Wasserstraßenausbaugesetz ist jetzt auch die Wasserstraße den anderen Verkehrsträgern gleichgestellt. Damit werden die Pläne des Bundesverkehrswegeplans verbindlich und zum Prüfstein für einen Erfolg der Verkehrspolitik.“

Schon die Bewertung des Bundesverkehrswegeplans fällt laut BÖB für die Binnenhäfen positiv aus. Wichtige Projekte der Wasserstraße sind trotz teils schlechtem Nutzen-Kosten-Faktor in der Planung des BVWP und sollen somit bis 2030 realisiert werden. „Worum es nun geht, ist die Finanzierung des BVWP dauerhaft zu sichern. Wir erwarten von der Politik eine langfristige Zusicherung, dass die Projekte finanziell so abgesichert sind, um die Ziele des BVWP bis 2030 auch zu erreichen“, so Kluge weiter.

Nichts brauchen Industrie, Logistik und Häfen mehr als Planungssicherheit für ihre Investitionen und ihre Standorte, so der BÖB. Erst mit Verabschiedung der Ausbaugesetze und ihrer Bedarfspläne liegt ein verbindlicher Beschluss vor, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.

„Mit den jetzt, auch für die Wasserstraßen, beschlossenen Ausbaugesetzen ist nun ein erster Schritt getan, der verstetigt werden sollte. Wir sind gespannt, wie die Parteien zur Bundestagswahl ihre Prioritäten setzen und die Herausforderungen der Umsetzung des BVWP angehen wollen“, so Kluge.

Quelle + Bildquelle: BÖB

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