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Coronavirus: GPA-djp fordert Beschränkung der Öffnungszeiten zu den Randzeiten im Lebensmittel- und Drogeriehandel

Dringender Appell der Vorsitzenden gemeinsam mit Betriebsräten an Bundesregierung und Arbeitgeber.

„Die Handelsangestellten leisten gerade bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit gehende Arbeit, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Die Kundenfrequenzen sind vielerorts höher als zu Weihnachtsfeiertagen. Um ein Mindestmaß an Ruhezeit für die Beschäftigten im Lebensmittel- und Drogeriehandel zu gewährleisten, braucht es dringend eine Beschränkung der Öffnungszeiten von 8:30 Uhr bis maximal 18 Uhr“, appelliert die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Barbara Teiber gemeinsam mit den Betriebsräten des Lebensmittel- und Drogeriehandels.

„Leider gibt es aufgrund von Hamsterkäufen in den Märkten Probleme beim Nachschichten der Waren. Gerade deshalb braucht es eine Beschränkung der Öffnungszeiten. Von Beschäftigten, die ohnehin schon extreme Leistungen erbringen, zu verlangen, schon zu nächtlicher Stunde mit der Arbeit zu beginnen, bedeutet eine zusätzliche Belastung, die kaum zu bewältigen ist. Durch

Öffnungszeitenbeschränkungen zu den Randzeiten könnten so die Vorbereitungsarbeiten wie das Nachschichten in der frei werdenden Zeit erfolgen. Gerade in diesen dramatischen Tagen benötigen diese wichtigen Leistungsträger unserer Wirtschaft einen besonderen Schutz und gesicherte Ruhe- und Familienzeiten“, so Teiber.

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