De-Minimis: Aufgestockt in die nächste Runde

Transportunternehmer mit mautpflichtigen Lkw können seit dem 1. November im Rahmen der Förderprogramme "De-Minimis" sowie "Aus- und Weiterbildung" wieder staatliche Fördergelder von bis zu 33.000 Euro beantragen. Im Fokus stehen Ausgaben für Sicherheit, Effizienz, Ausbildung und Umweltschutz.

Für De-Minimis wurden die Förderhöchstbeträge aufgestockt. Die Bemessungsgrundlage ist von 600 auf 1.400 Euro pro Lkw gestiegen. Zum Ermitteln der individuellen Förderung wird dieser Wert wird mit der Anzahl mautpflichtiger Lkw multipliziert. Für personenbezogene Maßnahmen wie das Anschaffen von Berufskleidung stehen bis zu 800 Euro zur Verfügung.

Marotech weist darauf hin, dass mit der Förderung auch der Kauf von Hilfsmitteln für die Ladungssicherung und Schulungsmaßnahmen finanziert werden können. Darunter fallen auch Antirutschmatten, Spann- beziehungsweise Zurrgurte und die neuen Antirutsch-Balken von Marotech für den Transport von Stahlträgern und sonstigen schweren Stahlteilen.

Initiiert wurde das Förderprogramm durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Anträge nimmt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) entgegen. Formulare stehen unter www.marotech.eu (Navigationspunkt News) oder www.bag.bund.de zum Herunterladen bereit. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Antragseingang, frühestens jedoch zum 1. Januar 2010. Förderanträge für 2010 können für das Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" bis zum 15. Februar 2010, für das "De-minimis"-Förderprogramm bis zum 31. März 2010 gestellt werden. Das BAG weist außerdem darauf hin, dass bei der Berechnung der Fördergelder nur noch Lkw berücksichtigt werden, bei denen der Antragsteller Eigentümer oder eingetragener Halter ist.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die förderungswürdige Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Hinsichtlich des begrenzten Fördervolumens macht die Behörde zudem darauf aufmerksam, dass die Anträge entsprechend dem Antragseingang bearbeitet werden.

Im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" werden die betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer und Weiterbildungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Seminare und Schulungen gefördert. Dabei können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von 60 Prozent gewährt werden. Dieser Wert erhöht sich für kleine und mittlere Unternehmen sogar auf 70 Prozent.

Quelle: MyLogistics       
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