|

Degener-BKF: Mauterhöhung ab Januar 2019

Durch die Änderung des Bundes­fern­straßen­mautgesetzes zum 01. Januar 2019 werden neue Maßstäbe festgelegt. Zum einen werden elektronische und erdgas- betriebene Fahrzeuge von der Maut vorübergehend befreit, zum anderen erfolgt eine Neustrukturierung der Mautsätze.

Zur Berechnung der Mauthöhe wird nicht wie ursprünglich nur die Achsanzahl hinzugezogen, sondern neu ist hier das Gesamtgewicht in Verbindung mit der Achsanzahl ab 18 Tonnen. Hinzu kommen noch Änderungen im Güterkraftverkehrs- und Straßenverkehrsgesetz.

Fahrzeug bezogene Veränderungen.
Die land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge (lof) unterliegen einer Befreiung, die sich im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) näher auf den Tätigkeitsbereich bezieht. Unter die Befreiung der elektronisch betriebenen Fahrzeuge fallen laut Elektromobilitätsgesetz auch Brennstoffzellenfahrzeuge.

Neue Pflichten für den Fahrer.
Aufgrund der Änderung zum 01. Januar 2019 bedarf es einer höheren Mitwirkungspflicht der Kraftfahrer zwecks der Bedienung der On-Board-Unit (OBU). Darauf weist das Betreiberkonsortium Toll Collect hin.

Eingabe der Gewichtsklasse.
Ab Juni 2018 wird das zulässige Gesamtgewicht im Display der OBU angezeigt. Zuvor war die Eingabe freiwillig. Ab Januar 2019 ist die Eingabe der Gewichtsklasse verpflichtend und zwingend erforderlich.

Bundesministerium erwartet höhere Einnahmen.
Durch die LKW-Mautausweitung und der Anpassung der Mautsätze auf alle Bundesstraßen erwartet das Bundesverkehrsministerium ab 2018 jährliche Einnahmen von rund 7,2 Milliarden Euro.

Quelle: DeM (BKF-Redaktion), Bild: ©Ivan / Fotolia

Ähnliche Beiträge