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Der Handel braucht faire Entschädigung

Die Entscheidung der Bundesregierung, im verschärften Lockdown nun auch nahezu den ganzen Handel und weitere Dienstleistungsbranchen zuzusperren, ist zur Kenntnis zu nehmen. Der verschärfte Lockdown ist allerdings die nächste Hiobsbotschaft für die Wirtschaft. Umso mehr braucht es jetzt schnelle wirksame Hilfen, mahnt WKS-Präsident Peter Buchmüller eine faire Umsatzentschädigung für den betroffenen Handel und die betroffenen Dienstleister ein.

Da nun die vom Lockdown betroffenen Betriebe gar keinen Umsatz mehr machen können, fordert Buchmüller eine gerechte Umsatzentschädigung für die betroffenen Handelsbranchen. „20, 40 oder 60% an Entschädigungssätzen, wie sie in Aussicht gestellt wurden, stellen keine Gleichbehandlung der Branchen dar“. Hier muss es eine Nachbesserung geben, fordert Buchmüller, auch vor dem Hintergrund, dass im Lockdown noch mehr Kaufkraft in Richtung Amazon & Co abfließt.

Ebenso sollte auch für bestimmte Branchen eine Selbstabholung analog wie in der Gastronomie möglich sein. Wichtig wird auch eine Beschränkung für große Lebensmittelhändler auf das Lebensmittelsortiment sein, um Ungerechtigkeiten zu verhindern, sonst kommt es zu massiven Umsatzverschiebungen, insbesondere im beginnenden Weihnachtsgeschäft.

Vor allem müssen die Entschädigungen schnell fließen, ein monatelanges Warten auf die Gelder sei für die Betriebe unzumutbar und ruinös. Buchmüller: „Wir haben einfach keine Zeit mehr für monatelange Verfahrensfragen. Jetzt geht es für viele Betriebe um die Existenz“.
Auf jeden Fall müssen die Geschäftsschließungen unmittelbar nach dem 6. Dezember unverzüglich aufgehoben werden, fordert WKS-Präsident Buchmüller.

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