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LogiMAT 2018: Deutsches Patent- und Markenamt

Das Deutsche Patent- und Markenamt – Der starke Partner für den Schutz von Innovationen.

Wirtschaftlicher Aufschwung ist in Deutschland untrennbar mit Innovationen verbunden. Unser Land zeichnet sich durch Ideenreichtum, Forscherdrang und Kreativität aus. Der Schutz geistigen Eigentums ist ein wichtiger Anreiz für zukünftige Innovationen – nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erteilt Patente, trägt Marken, Gebrauchsmuster und Designs ein und verwaltet sie. Außerdem informiert es die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Das DPMA blickt auf eine über 140-jährige Geschichte zurück, die 1877 mit der Errichtung des Kaiserlichen Patentamts begann. Derzeit hat die Behörde mehr als 2500 Beschäftigte. Patente – machen technische Erfindungen wertvoller
Patente schützen technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Ein Patent gibt seinem Inhaber oder seiner Inhaberin für bis zu 20 Jahre das ausschließliche Recht, über die Erfindung zu verfügen.

Gebrauchsmuster – einfach, preiswert und schnell zu erlangender Schutz
Ein Gebrauchsmuster gibt seinem Inhaber oder seiner Inhaberin für bis zu 10 Jahre das Recht, die technische Erfindung ausschließlich zu nutzen. Anders als beim Patent wird bei der Eintragung nicht geprüft, ob die Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Diese Prüfung findet erst statt, wenn ein Löschungsantrag gestellt wird.

Marken – Herkunfts-, Qualitäts- und Werbekennzeichen
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Als Marken können unter anderem Wort- und Bildzeichen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, Farben oder sonstige Zeichen eingetragen werden. Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre und ist beliebig oft verlängerbar.

Eingetragenes Design – Schutz für Form- und Farbgestaltungen
Designs schützen die Form- und Farbgestaltung von zwei- oder dreidimensionalen Mustern oder Gegenständen. Designschutz entsteht nur, wenn das Design zum Zeitpunkt der Anmeldung Neuheit und Eigenart aufweist. Dies wird aber bei der Eintragung des Designs nicht geprüft, sondern erst im Streitfall durch die Zivilgerichte. Der Designschutz wirkt bis zu 25 Jahre.

Den Messestand des DPMA (Stand 6D61) auf der LogiMAT 2018 in Stuttgart finden Sie in Halle 6. Dort stehen Ihnen versierte Schutzrechtsexperten für alle Fragen zum Thema „Gewerbliche Schutzrechte“ zur Verfügung.
Deutsches Patent- und Markenamt

Halle 6 / Stand D61 

Mehr Informationen unter: www.dpma.de

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