DSLV fordert Bundesfinanzminister zur Rücknahme des Bürokratiemonsters auf

Trotz des vehementen Widerstands der Wirtschaft hält das Bundesfinanzministerium an der Einführung der sogenannten Gelangensbestätigung weiter fest. Zwar beabsichtigt das Ministerium, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung erneut zu ändern, aber nicht, wie vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) gefordert, in Form der Abschaffung der Gelangensbestätigung. Stattdessen erfolgt lediglich die Anpassung des Gesetzes an ein Umsetzungsschreiben. 
 
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) appellierte in einer konzertierten Aktion an die Bundesminister der Finanzen, des Verkehrs und der Wirtschaft, dem monatelangen Tauziehen endlich ein Ende zu bereiten. Die erneute Gesetzesänderung sollte Anlass sein, eine praktikable und allen Seiten gerecht werdende Lösung zu finden. "Mit der zum 1. Januar 2012 neu eingeführten Gelangensbestätigung als umsatzsteuerlichem Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen hat das Bundesfinanzministerium ein völlig an der Praxis vorbeigehendes Bürokratiemonstrum geschaffen, das nicht nur in der deutschen Wirtschaft, sondern auch im EU-Ausland für Kopfschütteln sorgt", kommentiert DSLV-Präsident Mathias Krage die neue Regelung. Trotz vehementer Proteste und Stellungnahmen der Spitzenverbände im Vorfeld dürften laut Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung Lieferungen in andere EU-Länder nur noch dann umsatzsteuerfrei abgerechnet werden, wenn der Verkäufer eine vom Abnehmer unterschriebene Bestätigung über den Erhalt der Ware vorweisen könne. 
 
Obwohl die Beschaffung und Aufbewahrung der Gelangensbestätigung weder zum Pflichten- noch zum Einflussbereich der Spediteure gehöre, würde deren Auftraggeber versuchen, ihnen die Verantwortung zur Beschaffung und Aufbewahrung der neuen Bestätigung aufzubürden. Sie verkennen dabei, dass dies nicht mit den heutigen logistischen Prozessen vereinbar ist und die Spediteure in ein unberechenbares und von ihnen nicht beeinflussbares Haftungsrisiko treibt, so der DSLV. 
 
Mit Blick auf die Kritik der Wirtschaft hat sich das Bundesfinanzministerium nun zu einer erneuten Gesetzesänderung entschlossen. Doch nicht zur Abschaffung der Gelangensbestätigung, sondern lediglich zur Anpassung an ein erst im Entwurf vorliegendes, komplexes Umsetzungsschreiben voller Einzelfallregelungen. Für Krage ist diese Nachricht aus Berlin völlig unbefriedigend. 
 
"Damit vergibt das Ministerium die Chance, noch einmal von vorne zu beginnen, um in Abstimmung mit den Wirtschaftsverbänden eine klare und praktikable Gesetzeslage zu schaffen. Die Einführung der Gelangensbestätigung führt weder zu der angekündigten Erleichterung für die Wirtschaft, noch ist sie ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Wir haben Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble dazu aufgerufen, die geplante Gesetzesänderung zur Abschaffung der Gelangensbestätigung zu nutzen sowie den Bundesvehrkehrs- und den Bundeswirtschaftsminister um Unterstützung gebeten", so Krage. 
 
Der Verband plant ebenso, über seine Landesverbände die entsprechenden Ressorts in den Bundesländern mit einzubeziehen.

Quelle: MyLogistics

Portal: www.logistik-express.com   

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