Einigung zwischen Republik Österreich und EU-Kommission

Vorgangsweise betreffend UVP-Vertragsverletzungsverfahren festgelegt

Die nun vorliegende Einigung zwischen Republik Österreich und EU-Kommission zieht einen vorläufigen Schlussstrich unter die Diskussion über die Frage, ob für die Gesamtheit der am Flughafen Wien seit 1999 gestarteten Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen gewesen wäre. Nun wurde vereinbart, dass ein „ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht“ (ex-post-UVB) erstellt und einer behördlichen Prüfung und öffentlichen Erörterung entsprechend den Grundzügen einer UVP gemäß UVP-Richtlinie der EU unterzogen wird.

Die Flughafen Wien AG hat bei sämtlichen Ausbaumaßnahmen alle österreichischen Gesetze eingehalten, die erforderlichen Bewilligungen eingeholt und die behördlichen Auflagen erfüllt. Für die Terminalerweiterung Skylink liegt ein Feststellungsbescheid vor, dass keine Notwendigkeit einer UVP besteht.

Die betroffenen Projekte sind größtenteils schon umgesetzt, die noch im Bau befindlichen werden wie geplant fortgesetzt. Die Flughafen Wien AG wird alle zwischen Republik Österreich und EU-Kommission vereinbarten partizipatorischen Maßnahmen mittragen, den „ex-ost-Umweltver-träglichkeitsbericht“ (ex-post-UVB) erstellen lassen und die dazu notwendigen Gutachten beibringen. Die laufende Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) für die Errichtung einer dritten Piste am Flughafen Wien ist von dieser Entscheidung nicht betroffen.

Quelle: Flughafen Wien

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