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Erweitertes Streckennetz für Lang-Lkw in Deutschland

Lang-Lkw können seit 29. Dezember 2017 in Deutschland auf zusätzlichen Strecken fahren. Mit der 8. Änderungsverordnung zum Feldversuch Lang-Lkw weitet das Bundesverkehrsministerium (BMVI) das Positivnetz um die von den Bundesländern gemeldeten Strecken weiter aus. Es erstreckt sich jetzt über 15 Bundesländer.

Seit dem 1. Jänner 2017 können Lang-Lkw im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom BMVI aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung.

Wichtigste Neuerungen der aktuellen 8. Änderungsverordnung sind:

Rheinland-Pfalz und das Saarland melden erstmals Strecken. Beide Länder erlauben darüber hinaus den flächendeckenden Einsatz des sogenannten verlängerten Sattelaufliegers (Lang Lkw Typ 1).

In Sachsen-Anhalt darf der verlängerte Sattelauflieger nun flächendeckend fahren. Bisher war dies dort nicht erlaubt.

Nordrhein-Westfalen hat erstmals eigene Strecken für alle Lang-Lkw-Typen gemeldet. Bisher war dort nur der Typ 1 zugelassen.

Die bestehende Befristung der Zulassung für den Lang-Lkw Typ 2 kann aufgehoben werden. Nach Durchführung weiterer Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kann nun auch dieser Fahrzeugtyp dauerhaft in Deutschland auf dem Positivnetz fahren.

Der Abschlussbericht der BASt zum Feldversuch mit Lang-Lkw wurde im Herbst 2016 veröffentlicht. Wesentliche Ergebnisse des Berichts sind:

Zwei Lang-Lkw-Fahrten ersetzen drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw

Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 Prozent und 25 Prozent

Kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur

Keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße

www.bmvi.de/LanLkw

 

 

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