EU darf Energiewende nicht zunichte machen

Die Pläne der Europäischen Kommission für eine Änderung der Erneuerbare Energien Richtlinie und der Kraftstoffqualitätsrichtlinie stellen laut dem Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V. eine verantwortungslose Kehrtwende dar. 
 
Durch den geplanten faktischen Stopp der Nutzung von Biokraftstoffen und Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen würde der Umstieg auf eine Versorgung mit Erneuerbaren Energien blockiert. Bioenergie ist aufgrund ihrer Speicherbarkeit ein zentrales Element für eine verlässliche Bereitstellung von Strom, Wärme und Kraftstoffen aus erneuerbaren Energiequellen. 
 
Deshalb fordern die unterzeichnenden Verbände und Organisationen von EU-Kommission, Rat und Parlament: 
 
Festhalten an der Strategie der "Dekarbonisierung", das heißt Senkung von Treibhausgasen aus fossiler Energie durch den Einsatz von Biokraftstoffen und Bioenergie. Dies bedeutet einen starken Anreiz zur weiteren Treibhausgasoptimierung der Bioenergie. Dabei bekennt sich die Branche ausdrücklich dazu, dass die Herkunft der Biomasse aus nachhaltiger Erzeugung gesichert sein muss. Das muss gerade auch bei Importen gelten. 
 
Ablehnung eines iLUC-Faktors (Emissionsfaktor für indirekte Landnutzungsänderungen in Drittländern, z.B. Regenwaldrodung) als Zuschlag auf die hiesige Landnutzung. Um indirekte Klimabelastungen durch illegale Waldrodungen etc. wirksam zu verhindern, sind nationale Schutzmaßnahmen in den Drittländern bzw. internationale Abkommen über nachhaltige Biomasse-Importe erforderlich. 
 
Keine Benachteiligung "konventioneller Biokraftstoffe" auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Es darf keine überzogene Bevorteilung von Rest- und Abfallstoffen durch eine doppelte oder gar vierfache Anrechnung geben. Die Mehrfachanrechnung würde letztlich zu einem vermehrten Verbrauch von fossilem Erdöl führen, weil der mengenmäßige Einsatz von Biokraftstoffen hierdurch stark eingeschränkt wird. 
 
Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen bekennen sich zu einem Vorrang der Nahrungsmittelerzeugung ("Food First") in der Land- und Agrarwirtschaft. Bei Biokraftstoffen wie Biodiesel aus Raps und Bioethanol aus Zuckerrüben bzw. Getreide ist dies gewährleistet, da diese Biokraftstoffe im Verbund mit wertvollen Futter- und Lebensmitteln erzeugt werden. "Teller oder Tank" ist in Europa ein medialer Konflikt, kein realer. 
 
Die Bioenergie ist inzwischen in vielen Mitgliedstaaten der EU ein wichtiges Element in der strategischen Ausrichtung der Energieversorgung. Hierauf wurden die förderpolitischen Rahmenbedingungen und nationale Aktionsprogramme ausgerichtet. In den letzten Jahren wurden Milliarden Euro investiert und zugleich in großem Umfang Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Gang gesetzt. Zuletzt war die Einführung einer Nachhaltigkeitszertifizierung für Biokraftstoffe ein Meilenstein, um die Herkunft und die Treibhausgasminderung bei offenen internationalen Märkten für Biomasse zu sichern. 
 
Die von der EU-Kommission beabsichtigte Kehrtwende würde das Vertrauen der Wirtschaft in die Investitionen im Bioenergiesektor zerstören. Neue Investitionen in emissionsärmere Biokraftstoffe würden abgeblockt, weil ein geändertes Regime mit ILUC-Faktoren und willkürlich überhöhter Anrechnung von Abfall- und Reststoffen keine verlässliche Basis für langfristige Investitionen böte. In der Realität ist keine klare Trennung zwischen Reststoffen einerseits und Nahrungsmittel-Rohstoffen andererseits möglich. 
 
Angesichts des weiter verknappten Erdöls (peak oil) und den mit dessen Förderung einhergehenden Umweltschäden wird die Bioenergie einschließlich der Biokraftstoffe auf lange Sicht auch ohne staatliche Förderung ihren Weg gehen. Aufgebaute Wertschöpfungsketten und Marktzugänge dürfen aber nicht zerstört werden. Die europäische und nationale Politik sollte weiter auf eine nachhaltige Bioenergieerzeugung setzen. 

Quelle: MyLogistics

Portal: www.logistik-express.com   

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