LE-4-2022-s30
| | | | |

EU Harmonisierung digitaler Warensendungsdokumente (Einzelsendung)

Der Postmarkt der Europäischen Union (Kurier-, Express-, Paket- und Postzustellung) wird weiter harmonisiert. Aufgebaut wird auf früheren Arbeiten im Bereich elektronische fortgeschrittene Daten (EAD) für Transportsicherheit und Zoll im globalen Postnetz des Weltpostvereins, sowie den Arbeiten in der EU für die Mehrwertsteuergesetzgebung im E-Commerce und die Transportsicherheit (s.g. Import Control System 2 / ICS2).

Immer wenn B2C-Lieferungen eingesammelt, für Fracht und Transport konsolidiert, zur Sortierung entgegengenommen und zur Endlieferung, gemäß der Präferenzen des Endempfängers versandt werden, werden elektronische Datenelemente zu jeder Warensendung im grenzüberschreitenden Verkehr ausgetauscht. Diese Daten folgen stellen nach dem „Global Data Model“ des Weltpostvereins; als Teil des  EU-Zolldatenmodells; oder nach der „Preloading Advance Cargo Information“ (PLACI) der IATA Mindestanforderungen dar. Die genannten Datenaustauschmodelle stellen den Ausgangspunkt für eine zukünftige Harmonisierung dar.

Das zweistellige Wachstum des B2C-Liefervolumens, das sich voraussichtlich, nach einem Ukrainebedingten Einbruch, in den nächsten 5 Jahren fort. Zunehmend stellt sich der Einzelhandel auf ein vernetztes und datengestütztes Datenmodel um, dass einen Vorabdatenaustausch entlang der Warenwirtschaftskette über den Inhalt von Sendungen sowie die Zustellmittel bedingt.

Zusätzlich zu den, bereits heute obligatorischen Mindestanforderungen an Datenelemente in grenzüberschreitenden Datenaustausch umfasst dies:

  • Eindeutige Beschreibung und Deklaration der Einzelhandelsware auf Einzelpositionsebene:
    • Konformitätserklärungen von Versendern/Herstellern, oder
    • Erklärung zur Einhaltung nationaler und harmonisierter regionaler Vorschriften und Gesetze
    • Zuordnung der korrekten Zölle und Gebühren
  • Eindeutige Transportidentifikation: Ein eindeutiger Barcode (auch bei mehreren Zustelldiensten), der es Behörden oder Logistikdienstleistern ermöglicht, bei Bedarf auf Daten auf Einzelebene zuzugreifen
  • Auf Einzelsendungsebene zugeordnete CO²- und Treibhausgasemissionen, um zu ermöglichen:
    • Messung und Berichterstattung auf Einzelsendungsebene
    • Zuweisung zusätzlicher Kosten (oder damit verbundener Entschädigungen)
  • Art, Größe und Wiederverwendbarkeit von Verpackungen, die sowohl für die Einzelhandelsware, als auch für den Behälter in jeder B2C-Lieferung verwendet werden.

Die Digitalisierung von Warensendungsdokumenten ist ein neuer Arbeitsauftrag an das Europäische Komitee für Normung (CEN). Es fördert die Interoperabilität zwischen nationalen Netzen und unterstützt einen effizienten postalischen Universaldienst in Europa. Es ist die Grundlage für die obligatorische digitale Ende-zu-Ende Dienstleistungserbringung auf Einzelsendungsebene (von der Abholung/Übergabe an die ersten Logistiker bis zur endgültigen Zustellung beim Endempfänger). Ziel ist es, die Transportsicherheit, Produktsicherheit und umweltfreundliche Lieferung von B2C-Zustellungen zu gewährleisten, die für einen voll funktionsfähigen digitalen Binnenmarkt erforderlich sind.

Wer weitere Details über das Thema erfahren möchte oder aktiv an der Ausgestaltung der Zukunft mitarbeiten möchte, sollte logistic-nativ werden und wendet sich bitte an Florian.Seikel@logistic-natives.com oder an Walter.Trezek@logistic-natives.com.

 

LOGISTIK express Journal 4/2022

Ähnliche Beiträge