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FPÖ – Hofer rechnet durch Testpflicht im Handel mit Kündigungen im „Non Food“-Bereich

Handel verliert mit Eingangstests Kunden ohne finanzielle Kompensation.

Seit gestern ist es fix: In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wird ab dem 7. April der Zutritt in Geschäfte nur noch dann möglich sein, wenn die Kundin/der Kunde einen negativen Coronatest oder eine Bestätigung über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Corona-Infektion vorweisen kann. Ausgenommen davon sind lediglich Geschäfte mit Waren für den täglichen Bedarf sowie Apotheken, Banken, etc.. FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer warnt vor weitreichenden Konsequenzen: „Eine Differenzierung zwischen Lebensmittelhandel und dem „Non Food“-Bereich ist nicht evidenzbasiert. Eine FFP2-Maske, wie sie auch bisher schon vorgeschrieben ist, muss reichen. Zusätzlich gibt es ja auch noch zwei Meter Abstand sowie eine maximale Kundenanzahl im Geschäft – abhängig von der Verkaufsfläche.“

Ein Eintrittstests, wie er nun vorgeschrieben wird, sei eine erhebliche Hürde für Kunden. Die Folge sei, dass die Menschen vermehrt auf den Online-Handel ausweichen werden. Hofer: „Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch das das unüberhörbare Schweigen der Wirtschaftsministerin. Da Geschäfte grundsätzlich nach hartem Lockdown in den ersten April-Woche offen sein werden, fehlen dann sowohl Kunden als auch Förderungen. Die Folgen sind Kündigungen und Betriebsschließungen ohne zusätzlichen Nutzen in der Pandemiebekämpfung.“

Der FPÖ-Bundesparteiobmann befürchtet, dass der Eintrittstest im Handel in Ost-Österreich nur ein Testlauf für das gesamte Bundesgebiet sein wird: „Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Lage in Bundesländern mit aktuell niedrigen Infektionszahlen ändert – und spätestens dann wird das Eintrittstesten wohl auch dort ein Thema werden. Das gefährdet Arbeitsplätze und führt zu keinem gesundheitlichen Nutzen, denn der Handel ist kein Infektionstreiber. Daher muss ein Einkauf mit FFP2-Maske und mit der Quadratmeterbeschränkung in allen Geschäften weiterhin möglich bleiben. Es ist außerdem zu befürchten, dass die angekündigte Regelung wieder einmal nicht verfassungskonform ist.“

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