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Gewerkschaft GPA: Tragen von FFP2-Maske für Angestellte im Handel meist nicht mehr notwendig

Die Regel „Getestet – Genesen – Geimpft“ bedeutet für die Beschäftigten im Handel, dass ein Mund-Nasen-Schutz bei der Arbeit mit Kundenkontakt ausreicht, wenn die Kriterien erfüllt sind. Bereits vor Monaten wurde die gesetzliche Basis dafür geschaffen. Arbeitgeber konnten jedoch strengere Regelungen vereinbaren, was in der Praxis auch gemacht wurde. Angesichts der guten epidemiologischen Entwicklung kann die gesetzliche Bestimmung jetzt im Handel endlich umgesetzt werden.

„Handelsangestellte leisten tagtäglich eine extrem anstrengende Arbeit. Das Tragen einer FFP2-Maske erschwert die Arbeitsbedingungen ungemein. Das tägliche Verräumen von vielen Tonnen Obst und Gemüse, das Arbeiten hinter der heißen Theke oder stundenlanges Kassieren sind insbesondere an heißen Arbeitstagen in den Sommermonaten eine enorme Belastung. Der Schritt in Richtung Normalität heißt auch, dass es Erleichterungen im Arbeitsalltag der Handelsangestellten geben muss. Auch der Impffortschritt bei großen Handelsunternehmen sorgt vielerorts für mehr Schutz und damit ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes jedenfalls gerechtfertigt“, sagt die die für den Handel zuständige Wirtschaftsbereichssekretärin der Gewerkschaft GPA, Anita Palkovich

„Wir appellieren sowohl an die Arbeitgeber als auch an die KonsumentInnen, den Schritt in Richtung Normalität mitzutragen und zu akzeptieren, damit auch für die Handelsangestellten ein Schritt in Richtung Normalität ermöglicht wird“, so Palkovich.

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Gewerkschaft GPA – Öffentlichkeitsarbeit
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