Hafenwirtschaftsgemeinschaft Cuxhaven: „Unklare Rechtssicherheit belastet Hafenbetrieb und -ausbau“

Hafenwirtschaftsgemeinschaft Cuxhaven: LogoDie Hafenwirtschaftsgemeinschaft Cuxhaven (HWG) hat sich in einer schriftlichen Stellungnahme zum Naturschutzprojekt des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) geäußert. Dieses ist für den Mündungstrichter der Elbe geplant. Die Hafenwirtschaft zeigt sich besorgt über die unklaren Auswirkungen der strikten Regelungen auf den täglichen Hafenbetrieb des aufstrebenden Standorts sowie zukünftige Ausbauprojekte der Hafeninfrastruktur.

Das geplante Naturschutzgebiet „Niedersächsischer Mündungstrichter der Elbe“ soll rund 8.500 Hektar betragen und zwischen dem Freiburger Außendeich und der Cuxhavener Kugelbake Watt- und Wasserflächen der Elbe umfassen. Hierfür wurde die Unterelbe nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie als europäisches Schutzgebiet gemeldet.

Im Sinne ihrer Mitglieder und aus Besorgnis über die Auswirkungen dieses Projekts auf die bisherigen Aktivitäten der im Hafen angesiedelten Unternehmen sowie zukünftige Erweiterungen der Hafeninfrastruktur hat sich die HWG am 15. August 2017 mit einer schriftlichen Stellungnahme direkt an den NLWKN gewandt. In dieser befürwortet die HWG eine ausgewogene Balance der Anforderungen und Bedürfnisse der Hafenwirtschaft und des Naturschutzes und bittet beim Fortgang des Verfahrens um die Berücksichtigung der Auswirkungen von etwaigen Verordnungen auf die Betriebe und Arbeitsplätze.

Die HWG empfiehlt in ihrem Anschreiben, den Hafen von den Verbotstatbeständen auszunehmen. Obwohl die Hafenflächen Cuxhavens außerhalb des Schutzgebietes liegen, ist eine indirekte Einwirkung in das geplante Naturschutzgebiet nicht ausgeschlossen. Betrieb, Instandsetzung und der Ausbau der Hafeninfra- und -suprastruktur dürfen durch unklare Rechtssicherheit nicht erschwert werden.
Gleichzeitig müsse jeder gesetzgeberische Spielraum genutzt werden, um die Angemessenheit des Vorhabens, wie auch eine einheitliche Umsetzungspraxis in Anlehnung an vergleichbare Maßnahmen in den Nachbarländern sicher zu stellen.

„Der Hafenstandort Cuxhaven ist innerhalb einer ansonsten strukturschwachen Wirtschaftsregion ein Garant für zukunftssichere Arbeitsplätze“, sagt Peter Zint, Vorstandsvorsitzender der HWG. „Es gilt, rechtsfest sicherzustellen, dass die heute durchgeführten Aktivitäten sowie die Weiterentwicklung des Hafens und der notwendigen verkehrlichen Anbindungen zu Land und Wasser ohne zusätzliche Einschränkungen und erschwerende Genehmigungsbürokratie realisierbar bleiben. In diesem Sinne sehen wir die Thematik auch als Prüfstein für die bevorstehende Wahl in Niedersachsen und fordern die Parteien auf, zur Umsetzung dieses für die Cuxhavener Hafenwirtschaft in den Auswirkungen unkalkulierbaren Projektes Stellung zu nehmen.“

Quelle + Bildquelle: HWG

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