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Impfpflicht muss Aus für 2G-Pflicht im Handel bedeuten!

Mit 1. Februar tritt die Impfpflicht in Kraft. Für Franz Kirnbauer, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Niederösterreich, ist das der Stichtag, an dem die Zusatzbelastung „2G-Kontrollen“ im heimischen Handel wieder fallen muss. „Da die Impfpflicht überall gilt, wäre es ein rechtlicher Widerspruch in sich, sie punktuell im Handel zu kontrollieren“, zitiert Kirnbauer aus einem Gutachten, das die Bundesparte in Auftrag gegeben hat. Nach diesem Gutachten besteht der Zweck der bevorstehenden Impfpflicht darin, die Impfquote zu erhöhen und die Spitäler damit langfristig zu entlasten. Der Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der mit der 2G-Pflicht im Handel (samt 2G-Kontrollen) verbunden ist, verliert somit durch die Impfpflicht jedenfalls seine Verhältnismäßigkeit. „Das macht die 2G-Pflicht im Handel (samt 2G-Kontrollen) spätestens mit Einführung der Impfpflicht verfassungswidrig“, erklärt der Obmann die rechtliche Situation.

Handel ist kein Infektionsherd: FFP2-Masken schützen vor Ansteckung.
Der Handel, betont Kirnbauer einmal mehr, ist kein Infektionsherd. Die Betriebe halten sich an alle Vorgaben, die Mitarbeiter und Kunden tragen FFP2-Masken. „Somit ist sicheres Einkaufen im niederösterreichischen Fachhandel sichergestellt, auch ohne leidige 2G-Kontrollen, die Zeit, Nerven und Ressourcen kosten und oft zu aggressivem Verhalten den Mitarbeitern gegenüber führen“, insistiert der Obmann. Auch habe die Praxis gezeigt, dass die Kontrollen den Rückgang von Frequenz und Umsätzen weiter verschärfen. „Das ist für die niederösterreichischen Fachhändler, die ohnehin unter den Folgen der Pandemie leiden, schlicht nicht tragbar. Die 2G-Kontrollen sind mit der Einführung der Impfpflicht endgültig abzuschaffen.“

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