|

Industrie: Fachkräfteverordnung 2017 verkennt Realitäten am Arbeitsmarkt

„Die Fachkräfteverordnung 2017 verkennt bedauerlicherweise die Realitäten am Arbeitsmarkt, indem sie jene Berufsfelder unzureichend abbildet, in denen wir einen akuten Bedarf an Fachkräften haben“, beurteilte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, heute, Donnerstag, die kundgemachte Fachkräfteverordnung.

„Um Nachteile für die heimische Wettbewerbsfähigkeit zu vermeiden sowie Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, brauchen wir eine, den Bedürfnissen von Wirtschaft und Industrie entsprechende, qualifizierte Zuwanderung“, so Neumayer. Bei der Mangelberufsliste seien jedoch zentrale industrierelevante Berufe, insbesondere Schweißer und Elektroinstallateure, nicht erfasst worden. Gerade im technisch-naturwissenschaftlichen MINT-Bereich stelle jedoch der Mangel an Fachkräften ein Problem dar, „acht von zehn Betrieben haben hier Rekrutierungsschwierigkeiten“.

Regionale Unterschiede berücksichtigen
„Vor allem in den westlichen Bundesländern suchen unsere Betriebe verstärkt qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher muss bei der Beurteilung des Fachkräftemangels auf regionale Gesichtspunkte Rücksicht genommen werden“, so der Generalsekretär, denn „der österreichische Arbeitsmarkt weist je nach Bundesland große Unterschiede auf. Während in Wien die Arbeitslosenquote zuletzt bei über 13 Prozent liegt, zeigt sich eine positivere Arbeitsmarktlage in den westlichen Bundesländern. Insbesondere in Tirol sind die Arbeitslosenzahlen stark rückläufig und in Oberösterreich, Vorarlberg und der Steiermark mit knapp sechs Prozent nur halb so hoch wie in Wien“, betonte Neumayer und forderte daher bei der Mangelberufsliste eine verstärkt regionale Betrachtung.

Qualifizierte Zuwanderung als wirtschaftliche Chance besser nützen
„Erfreulich sind indes die jüngst von der Regierung beschlossenen Verbesserungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte“, so der IV-Generalsekretär anlässlich des heutigen Endes der Begutachtungsfrist zum Ausländerbeschäftigungsrecht. Insbesondere die Einbeziehung der Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-, Doktorats- und PhD-Studiums sowie die Ausdehnung der Frist zur Arbeitssuche seien positive Schritte. „Zur Sicherstellung eines unbürokratischen, praxisgerechten Zuwanderungssystems ist es notwendig, Hürden im Zulassungsverfahren – insbesondere die Nachweispflicht der ortsüblichen Unterkunft – aufzuheben sowie die Mindestentgeltgrenzen für die Zulassung zu senken,“ so Neumayer.

Weitere Informationen: www.iv-net.at/medien

Ähnliche Beiträge