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Industrie zur Steuerreform: Ausgewogenes Paket, das Planungssicherheit schafft

Überwiegend positiv wertet die österreichische Industrie die gestern vorgelegte Steuerreform. „Die von der Bundesregierung vorgelegte Steuerreform setzt die erwartet starken Akzente im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Wichtige Eckpunkte für den Industriestandort Österreich sind darin aufgenommen worden, aus unserer Sicht hätte man freilich noch größere Schritte setzen können, um die langfristige Innovationskraft und Investitionskraft der Unternehmen zu stärken“, erklärt Siegfried Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Eine Forderung der Industrie ist seit Jahren, dass die Ökologisierung des Steuersystems nicht zur Abwanderung von Unternehmen in Länder mit niedrigeren Umweltstandards führen darf. Genau dies wurde erfreulicher Weise auch seitens der Bundesregierung bei der Präsentation des Steuerpakets betont. Der Einstieg in CO2-Bepreisung erfolgt auf einem Niveau, das sich am wichtigen Handelspartner Deutschland orientiert. Zudem wird es die von der Industrie im Vorfeld geforderten Ausgleichsmaßnahmen in Form der Carbon Leakage Bestimmungen und der Härtefallregelungen geben.

Innovationskraft fördern – Standort stärken.
„Eine erfolgreiche Politik des Klimaschutzes kann nicht auf Basis von Verboten, verengten technologischen Vorgaben und willkürlich gesetzten Zielzeitpunkten umgesetzt werden. Vielmehr ist es wichtig, die Innovationskraft der gesamten Wirtschaft zu fördern, um neue Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft zu finden“, unterstreicht Menz und verweist in dem Zusammenhang auf den von der Bundesregierung nun vorgestellten Investitionsfreibetrag: „Damit wird eine wichtige Forderung der Industrie umgesetzt. Der Investitionsfreibetrag ist ein großer und wichtiger Schritt, um effektive Investitionsanreize zu schaffen.“ Auch die Senkung der Körperschaftssteuer in zwei kleinen Schritten und die Anhebung des Gewinnfreibetrags auf 15% sind positive Signale für den Wirtschaftsstandort. Sehr erfreulich ist auch die wesentliche Entlastung der Beschäftigten durch Senkung der 2. und 3. Steuerstufe sowie die angekündigte Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells.

„Mit dieser Steuerreform hat die Bundesregierung insgesamt ein ausgewogenes Paket vorgelegt, das den Unternehmerinnen und Unternehmern ein gutes Maß an Planungssicherheit für die kommenden Herausforderungen ermöglicht“, so Menz abschließend. (PWK 479/PM)

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