Institut für Verkehrspädagogik bietet kostenlosen Qualifizierungscheck

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen Transport- und Logistikunternehmen bis zum 10. September 2014 eine 35-stündige Weiterbildung für ihre Berufskraftfahrer nachweisen. Doch wie organisiert man dies am besten, ohne den laufenden Betreib zu beeinträchtigen? Das in Hamburg ansässige Institut für Verkehrspädagogik (ifv) bietet Unternehmen ab sofort einen kostenlosen Qualifizierungscheck an. Experten der Aus-und Weiterbildungseinrichtung analysieren den individuellen Bedarf der Betriebe und schlagen konkrete Maßnahmen zum Einhalten der gesetzlichen Anforderungen vor.

„Viele Unternehmen kennen weder die aus dem Qualifizierungsgesetz resultierenden Pflichten noch die Möglichkeiten“, sagt Kay Burmester, Geschäftsführer des Instituts für Verkehrspädagogik. Zu letztgenanntem zähle zum Beispiel die sogenannte „Synchronisierung“. Danach ist auch ein Abschluss der Weiterbildungsmaßnahmen nach dem 10. September 2014 möglich, wenn diese in Kombination mit der turnusmäßigen gesundheitlichen Untersuchung durchgeführt wird. Als Stichtag hierfür gilt der 10. September 2016.

Wie groß der Nachholbedarf in Sachen BKrFQG bei vielen Transport- und Logistikunternehmen ist, belegt unter anderem eine Umfrage, die das ifv vor wenigen Monaten durchgeführt hat. Danach haben knapp die Hälfte der befragten Betriebe noch keine Weiterbildungsmaßnahmen terminiert. Auch die Möglichkeit der „Synchronisierung“ ist mehr als einem Viertel der Unternehmen noch nicht bekannt. Mehr als zwei Drittel haben diese auch noch nicht in ihre Planung miteinbezogen.

Aus Sicht von Kay Burmester ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um die individuelle Weiterbildungssituation zu ermitteln: „Viele Transport- und Logistikunternehmen haben angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen derzeit noch die personellen und zeitlichen Kapazitäten, um eine reibungslose Organisation zu gewährleisten. Zieht die Konjunktur erst wieder an, dürfte dies in vielen Fällen nicht ohne Beeinträchtigung des laufenden Betriebs möglich sein.“
 
Quelle: MyLogistics
Portal: www.logistik-express.com

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