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Kosten für Abschiebungen auf „heute.at“

Nach Meinung des Senats 1 des Presserats verstößt der Artikel „Jede Abschiebung kostet 16.700 Euro“, erschienen am 04.11.2019 auf „heute.at“, gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Im Artikel wird darüber berichtet, dass es seit Beginn 2018 laut Innenministerium insgesamt 116 Charterflüge für Abschiebungen gegeben habe. Die Kosten pro Abschiebung würden sich dabei auf rund 16.700 Euro belaufen. Der Artikel beziehe sich auf die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch den ehemaligen Innenminister Peschorn, wonach diese Summe die Flugkosten und „sonstige Kosten“ wie zum Beispiel für Vorauskommandos, Dolmetscher oder Ärzte beinhalte.

Ein Leser kritisiert, dass die Parlamentarische Beantwortung im Artikel verzerrt wiedergegeben werde. So sei von Peschorn mehrmals darauf hingewiesen worden, dass in den angegebenen Kosten u.a. auch Tickets für Einzelrückführungen mit Linienflug enthalten seien. Im Artikel würden die Gesamtkosten für alle Flugabschiebungen (also auch jene für die Linienflüge) nur durch die Zahl der mit Charterflügen abgeschobenen Personen dividiert. Dadurch gelange man zu der falschen Schlussfolgerung, dass jede Abschiebung 16.700 Euro koste. Die Medieninhaberin nahm am Verfahren vor dem Presserat nicht teil.

Der Senat prüfte zunächst die genannte Parlamentarische Beantwortung des ehemaligen Innenministers vom 30.10.2019 und schloss sich der Kritik des Lesers an: Die Kosten pro Abschiebung wurden im Artikel falsch berechnet. Die Gesamtkosten für alle Abschiebungen in den Jahren 2018 und 2019 (€ 19,5 Millionen) wurden lediglich mit der Anzahl jener Abgeschobenen in Verbindung gebracht, die per Charterflug außer Landes gebracht wurden (das waren 1.167 Personen). Die Anzahl der Rückführungen per Linienflug, die in der Parlamentarischen Beantwortung nicht erwähnt wird, wurde völlig außer Acht gelassen. Die fehlerhafte Berechnung bewirkte, dass die Kosten pro Abschiebung ein derart hohes Ausmaß erreichten.

Der Senat bewertet es als erschwerend, dass der Fehler die wesentliche Information des Artikels betraf – schon in der Überschrift wird auf den falschen Betrag aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund hätte sich der Senat eine besonders sorgfältige Recherche des Mediums in diesem Punkt erwartet. Der Senat sieht in der Falschdarstellung einen Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex, wonach Nachrichten gewissenhaft und korrekt recherchiert und wiedergegeben werden müssen. Die Medieninhaberin von „heute.at“ wird aufgefordert, über diese Entscheidung freiwillig zu berichten.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall führte der Senat 1 des Presserats aufgrund einer Mitteilung eines Lesers ein selbständiges Verfahren durch. In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht.  Die Medieninhaberin von „heute.at“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht. Die Medieninhaberin der Tageszeitung „Heute“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.

Rückfragen & Kontakt:
Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, Tel.: 01/2369984-11

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