Lkw-Kartell: BGL informiert über Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

BGL: LogoDer Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und seine Mitgliedsverbände informieren über das Vorgehen gegen das Kartell der Lkw-Hersteller im Rahmen des sogenannten „BGL-Abtretungsmodells“.

Unter Koordination des Rechtsdienstleisters financialright GmbH wird dieses Projekt – in enger Abstimmung mit dem BGL – mit Unterstützung durch Hausfeld, der wohl weltweit führenden Kanzlei zur Durchsetzung von Schadensansprüchen aufgrund von Kartellvergehen, und einem kapitalstarken Prozesskostenfinanzierer umgesetzt. Auf die am BGL-Abtretungsmodell teilnehmenden Transportunternehmen und Speditionen kommen weder Teilnahmegebühren noch Prozesskostenrisiken zu.

Die angebotene Lösung ist sowohl für Mitgliedsunternehmen der BGL-Landesverbände als auch für Nichtmitglieder offen, die beim Kauf, aber auch beim Leasing von Lkw und Sattelzugmaschinen über 6 t im Zeitraum von 1997 bis 2011 aufgrund der Kartellabsprachen zwischen den Lkw-Herstellern vermutlich zu hohe Preise oder Leasing-Raten gezahlt haben. Verbandsmitglieder zahlen im Erfolgsfall eine deutlich niedrigere Erfolgsprovision von der noch zu erstreitenden Schadensersatzsumme.

Der BGL und seine Landesverbände informieren interessierte Unternehmen ab sofort bundesweit in Regionalveranstaltungen über das genaue Procedere. Für Fragen stehen neben Vertretern des BGL und des jeweiligen Landesverbandes ebenso Vertreter der financialright GmbH und der Kanzlei Hausfeld zur Verfügung. Die ersten Informationsveranstaltungen finden in Bremen am 04.04.2017 um 15:00 Uhr im Radisson Blu Hotel sowie in Düsseldorf am 05.04.2017 um 10:00 Uhr und um 14:30 Uhr im dortigen SVG-Autohof statt. Bislang sind 17 weitere Informationsveranstaltungen terminiert.

Transportunternehmen und Speditionen können bei der Teilnahme am BGL-Abtretungsmodell nur gewinnen: Sie tragen kein Prozesskostenrisiko und es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Interessierte Unternehmen können ihre Ansprüche geltend machen auf der Website: https://truck-damages.com/de/

Quelle: BGL

Ähnliche Beiträge