LVM-V ermöglicht Mitgliedern günstigen Frachtenbörsen-Tarif

Wolters Kluwer Transport Services (WKTS) hat mit seiner Frachtenbörsen-Marke Teleroute mit dem Landesverband des Verkehrsgewerbes Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LVM-V) eine Rahmenvereinbarung über die vergünstigte Nutzung der Frachtenbörse Teleroute getroffen. Die Vereinbarung richtet sich an die Mitgliedsunternehmen des LVM-V, die noch nicht Kunde von Teleroute sind. Diese können nun zu besonders attraktiven Bedingungen Teleroute-Nutzer werden und somit Zugang zu 200.000 täglichen Fracht- und Fahrzeugangeboten erhalten.

„Durch die Partnerschaft mit WKTS machen wir es unseren Mitgliedern ein wenig leichter, die Effizienz ihrer Fahrzeugflotten zu erhöhen“, so LVM-V-Geschäftsführer Nobert Voigt. Neben der Vielfalt an Fracht- und Laderaumangeboten überzeugt den Verbands-Chef vor allem die hohen Sicherheitsanforderungen, die Teleroute-Nutzer erfüllen müssen. „Bei Teleroute sind sämtliche Nutzer persönlich bekannt. Dadurch können sich Transportunternehmer auf Qualität und Seriösität der potenziellen Partner verlassen – bei Onlinegeschäften ist das ein unschätzbarer Vorteil“, so Voigt.

WKTS baut mit der Rahmenvereinbarung seine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Transportgewerbe weiter aus. Die Bedürfnisse der Transportunternehmen in Europa stehen im Fokus der Serviceangebote von WKTS. „Die enge Kooperation mit den Gewerbeverbänden unterstützt uns beim Austausch mit unserer Kernzielgruppe. Daraus gewinnen wir wertvolle Anregungen für die Weiterentwicklung unserer Produkte“, sagt Govert Versluis, Regional Manager bei Wolters Kluwer Transport Services und verantwortlich für Nord- Ost- und Zentraleuropa. Zudem zeige die Rahmenvereinbarung, „dass wir mit unserer Frachtenbörse Teleroute nach wie vor ein sehr attraktives und nützliches Werkzeug für Speditions- und Logistikunternehmen bieten“. Die neue Rahmenvereinbarung ist ab sofort für die Mitglieder des LVM-V gültig.

Nach Abschluss der Rahmenvereinbarungen mit nationalen und internationalen Großkunden aus den letzten Wochen baut WKTS nun auch die Zusammenarbeit mit Verbänden weiter aus. Die Mitglieder des Verbandes profitieren nicht nur von den Sonderkonditionen, sondern auch von vielen nützlichen Zusatzfunktionen und den Sicherheitskriterien, die von der Teleroute Frachtenbörse bei ihren Kunden angelegt werden.

Im Landesverband des Verkehrsgewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LVM-V) haben sich gegenwärtig rund 220 Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten aus dem privaten Verkehrsgewerbe zusammengeschlossen. Als Unternehmerverband vertritt der Landesverband die gewerbepolitischen Interessen seiner Mitglieder auf Landes- und Bundesebene. Dazu nimmt er durch gezielte und permanente Öffentlichkeitsarbeit Einfluss auf Parlamente, Ministerien, Behörden, Kammern und politische Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist die Stimme und das Sprachrohr des gewerblichen Straßengüterverkehrs in der Region.

Die aus allen Bereichen des Verkehrsgewerbes von Mecklenburg-Vorpommern freiwillig organisierten Transportunternehmen werden in drei eingetragenen Vereinen betreut. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die FV Güterverkehr des Landes M-V e.V., die FV Möbelspedition des Landes M-V e. V. sowie den Verband Spedition und Logistik M-V e.V.. Die Mitglieder erhalten über diese Vereine ihre Informationen sowie bei Bedarf jegliche Unterstützung in den verschiedenen Bereichen. Durch die aktive Mitarbeit der Fachvereinigungen in den Bundesverbänden des Verkehrsgewerbes wird auch auf die wirtschafts- und verkehrspolitischen Entscheidungen auf Bundesebene sowie in der Europäischen Union (EU) eingewirkt.

Der Landesverband fördert den Austausch verkehrswirtschaftlicher und technischer Erfahrungen und deren Umsetzung in eine zukunftsorientierte, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Verkehrspolitik sowie die Kooperation aller Verkehrsträger. Als Arbeitgeberverband ist der Landesverband Tarifpartner der Gewerkschaft ver.di. In dieser Eigenschaft schließt er für das Land Mecklenburg-Vorpommern Lohn-, Gehalts- und Manteltarifverträge für die gewerblichen Arbeitnehmer, kaufmännischen Angestellten und Auszubildenden des privaten Verkehrsgewerbes ab.

Quelle: WKTS

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