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Markenartikelverband (MAV) kritisiert den Beschluss der Nationalen Ernährungskommission (NEK) heftig

Drohendes Werbeverbot durch geplantes Nährwertprofil gefährdet Wirtschaftsstandort Österreich.

  • Drohendes Werbeverbot für viele Produkte und Lebensmittelgruppen nach Beschlussfassung des Österreichischen Nährwertprofils durch die Nationale Ernährungskommission (NEK) gefährdet Wirtschaftsstandort Österreich.
    Zugesagte Vorlage einer wissenschaftlichen Evidenz der Wirksamkeit des Werbeverbots von Nationaler Ernährungskommission (NEK) nicht erbracht.
  • Markenartikelverband (MAV) fordert Beibehaltung des bewährten Systems der freiwilligen SelbstverpflichtungTrotz Anordnung des ehemaligen Gesundheitsministers Anschober, die sehr willkürlich festgelegten Nährwertgrenzen bis Ende Juni auf wissenschaftliche Evidenz zu prüfen, wurde am 31.05.21 in einer Sitzung der Nationalen Ernährungskommission (NEK) die endgültige Beschlussfassung des „Österreichischen Nährwertprofils zur Lenkung von Lebensmittelwerbung von Kindern“ durchgeführt.
  • Im Gefolge der Umsetzung der EU-Richtlinie rund um audiovisuelle Mediendienste kommt es damit potentiell zu Einschränkungen, welche Lebensmittel wann beworben werden dürfen. „Uns wurde die versprochene Vorlage einer wissenschaftlichen Evidenz von nachhaltiger Änderung des Ernährungsverhaltens durch Werbeverbote sowie eine evidenzbasierte wissenschaftliche Deduktion der aufgelisteten Grenzwerte/Bandbreiten bis heute nicht vorgelegt“, ärgert sich der Geschäftsführer des Markenartikelverbands (MAV), Mag. Günter Thumser, über die erfolgte Beschlussfassung der Ernährungskommission. Dieses Vorgehen muss als „Gold Plating“ qualifiziert werden, eine klar die bestehenden EU-Regelungen überschießende Empfehlung zur Umsetzung, die sogar die strengen Regeln des Nährwertprofils der WHO überbietet.

Generelles Werbeverbot droht für Vielzahl von Warengruppen und Produkten aus gesamten Lebensmittelbereich.
Das von der Nationalen Ernährungskommission (NEK) beschlossene Nährwertprofil zur Lenkung von Lebensmittelwerbung legt fest, ab welchem Schwellenwert ein Lebensmittel für Kinder nicht mehr beworben werden darf. Dieser bestimmt, ab wann ein Produkt zu süß, salzig oder fettig ist. Es betrifft unterschiedliche Warengruppen und Produkte aus dem gesamten Lebensmittelbereich z.B. Bio-Heumilch, viele Joghurts und Käsesorten, normales Gebäck, Süßgebäck, Mehlspeisen, Marmeladen, Speiseeis, Frühstückscerealien, Knabbergebäck, Süßwaren, Schokoladen, gebackene und frittierte Speisen (Fischstäbchen, Schnitzel etc.), Öle, Margarinen, Wurstwaren uvm. „Werbeverbote ändern das Ernährungs-verhalten nicht“, kritisiert Thumser die Entscheidung der Nationalen Ernährungskommission.

Neuer Entwurf – Altersobergrenze für „Kinder“?
Sollte die Nationale Ernährungskommission in ihrem neuen Entwurf keine klare Altersobergrenze vorsehen, würde das einem generellen Werbeverbot gleichkommen, da in der Praxis eine inhaltliche Abgrenzung des Medienkonsums an der Grenze zum Erwachsenen (18 Jahre) nicht durchführbar ist. Dieses abgeleitete Werbeverbot würde dann für sämtliche Medien und Kanäle gelten – Zeitungen, Plakate, TV und Hörfunk sowie soziale Medien. „Eine solche Einschränkung gäbe es sonst nur für Nikotin“, unterstreicht Thumser die drohende Unverhältnismäßigkeit einer solchen Vorgehensweise .

Verantwortung der Eltern und des Bildungssystems versus Bevormundung der Konsumenten.
Seit Jahren leistet die Markenartikelindustrie durch die genaue Angabe der Nährwerte einen Beitrag zur bewussten Ernährung. Die wesentlichen Treiber der zu recht kritisierten zunehmend adipösen Entwicklung auch bei jungen Menschen liegen jedoch laut Aussagen der Leiterin der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde schon vor einer Konsumation. „Als medizinische Expertin verweist Frau Dr. Greber-Platzer auf die häufigsten Gründe für Adipositas, also Fettleibigkeit, das sind mangelnde Bewegung und die permanente Verfügbarkeit aller Lebensmittel. Werbung als Impulsgeber spiele dabei nicht die entscheidende Rolle“ (anlässlich eines kürzlich stattgefundenen Webinars), so der Geschäftsführer des MAV zur Meinung einer unabhängigen, renommierten Fachexpertin zu diesem Thema.

MAV steht weiterhin zum System der freiwilligen Selbstverpflichtung.
Der MAV kritisiert, dass die geplante Einschränkung weder im Regierungsprogramm noch im EU-Medienrecht vorgesehen ist. Die NEK ignoriert dabei auch das erst jüngst nochmals verstärkte System der freiwilligen Selbstverpflichtung der Hersteller im Rahmen des Österreichischen Werberats – gerade gegenüber HFSS-haltigen Produkten (Lebensmittel mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt). So wurde im Rahmen der Novellierung des Ethikkodex des Österreichischen Werberats ein eigener hochkarätiger Lebensmittel-Fachbeirat etabliert.

„Wir unterstützen, dass Lebensmittelhersteller weiterhin verstärkt auf Transparenz bei den Inhaltsstoffen setzen. Diese Informationen helfen Eltern und Bildungseinrichtungen bei ihrer Wahl bzw. Kaufentscheidung. Die Verantwortung liegt bei bewusstem Konsumverhalten und nicht an den Inhaltsstoffen“, schlägt Thumser die Richtung für die Zukunft vor.

Die angepeilte massive Einschränkung der Kommunikation zum Konsumenten hin würde schließlich auch in zahlreichen Lebensmittelkategorien jegliche Möglichkeit unterbinden, über Innovationen zu informieren. Die Auswirkungen auf Hersteller, Handel, Medien und die Werbebranche wären jedenfalls beträchtlich.

Über den Verband der Markenartikelindustrie.
Seit mehr als 95 Jahren vertritt der Verband der Markenartikelindustrie die Interessen der Mitglieder gegenüber Politik, Öffentlichkeit, nationalen und internationalen Medien und den Handelspartnern. Der MAV sorgt dafür, dass sich die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen positiv für die Marken entwickeln und informiert über kommende Veränderungen und Bestimmungen. Eine publikumswirksame Initiative für die Herstellermarken ist die seit 25 Jahren jährlich stattfindende Gemeinschaftskampagne, die einen wesentlichen Beitrag zum öffentlichen Markenbewusstsein leistet.

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Mag. Gabriele Liebl
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