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Mitgliedstaaten einigen sich auf EU-Sammelklage

VKI begrüßt den Schritt und fordert eine zügige Umsetzung im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten.

Der EU-Ministerrat hat sich gestern auf die europaweite Einführung von Sammelklagen geeinigt. Die Richtlinie sieht vor, dass künftig zugelassene Verbraucherverbände bei Massenschadensfällen für geschädigte Verbraucher auf Leistung klagen können und damit auch die Möglichkeit haben, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Richtlinie führt damit erstmals auf europäischer Ebene ein Instrument kollektiven Rechtsschutzes ein.

„Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert Dr. Petra Leupold, Expertin für kollektiven Rechtsschutz und Leiterin der VKI Akademie. „Mit der Einführung der Sammelklage wird der Zugang zum Recht für Verbraucher klar verbessert. Wesentlich ist, dass die Richtlinie nun zügig verabschiedet und dann vor allem effizient umgesetzt wird“.

Die vom EU- Ministerrat jetzt vereinbarte Fassung bleibt in einigen Punkten hinter dem ursprünglichen Entwurf der EU‑Kommission vom Frühjahr 2018 zurück (sogenannter „New Deal for Consumers“). So ist etwa die Klagebefugnis für grenzüberschreitende Klagen auf etablierte Verbraucherverbände beschränkt, die strenge Voraussetzungen erfüllen müssen. Für Bagatell- und Streuschäden, bei denen für die einzelnen Verbraucher auch in Hinblick auf die aktive Beteiligung an einer Sammelklage kein Anreiz besteht, fehlen Sonderregelungen.

Eine deutliche Verbesserung bringt die Richtlinie für Klagen gegen ausländische Konzerne. Hier bestehen zurzeit eklatante Rechtsschutzdefizite für Verbraucher, die nicht nur im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal klar zutage treten, sondern unter anderem auch einer effizienten Rechtsdurchsetzung bei Datenschutzverstößen entgegenstehen. „Ein kollektives Vorgehen gegen internationale Konzerne wie Facebook, Google oder Amazon ist bislang in Österreich schlicht nicht möglich“, so Petra Leupold. Dies trifft nicht nur die geschädigten Verbraucher, sondern führt auch zu einer Verzerrung des Wettbewerbs zulasten österreichischer Unternehmer, weil ausländische Konzerne nicht mit effizienten Sanktionen rechnen müssen. Die neue Richtlinie führt dazu, dass auch für Klagen gegen ausländische Konzerne ein Gerichtsstand in Österreich besteht.

Ferner wird der Anwendungsbereich der Richtlinie von 15 auf insgesamt 59 EU-Rechtsakte erweitert. Nach geltendem Recht können Verbraucherschutzverbände nur gegen Rechtsverletzungen in einigen wenigen Bereichen mit Verbandsklage vorgehen. Keine Klagebefugnis besteht etwa in den verbraucherschutzrechtlich zentralen Bereichen Telekommunikation, Finanzdienstleistungen und Versicherungen, Reiserecht oder beim Datenschutz. Diese Rechtsschutzlücken werden nunmehr geschlossen.

Von Teilen der Wirtschaft geäußerte Bedenken, dass mit dem Vorschlag eine Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild droht, sind nach Ansicht von Petra Leupold unbegründet: „In Österreich gibt es ein sinnvolles Kostenersatzrecht, keinen Strafschadenersatz und keine Geschworenengerichte in Zivilsachen. Die Klagebefugnis ist außerdem auf zugelassene Verbände beschränkt. Damit besteht keine Gefahr von Klagemissbrauch und kein Anreiz zu ‚erpresserischen Klagen‘“. Für problematisch hält sie deshalb auch Einschränkungen zur Prozessfinanzierung. „In der Praxis wird es keine Sammelklagen geben, wenn kein Prozessfinanzierer das Risiko übernimmt. Die Kosten und Risiken von Massenverfahren können gemeinnützige Verbraucherorganisationen nicht alleine tragen“.

Damit die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen sich das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission nun in sogenannten „Trilogverhandlungen“ noch auf eine gemeinsame Linie einigen. Anschließend ist die Richtlinie in den Mitgliedstaaten durch nationales Recht umzusetzen.

„Aus Verbrauchersicht ist zu hoffen, dass die Verhandlungen rasch aufgenommen werden, damit die Richtlinie möglichst bald verabschiedet werden kann. Anschließend ist der österreichische Gesetzgeber gefordert, die Vorgaben bestmöglich umzusetzen“, so Leupold.

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema Verbands- und Sammelklagen gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

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