Neue Abfallregelung in Italien zurückgezogen

Mit Genugtuung kommentiert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. die Zurücknahme eines Gesetzes, das in Italien grenzüberschreitende Abfalltransporte von der Mitführung einer zusätzlichen Bescheinigung abhängig machte. Diese Bescheinigung war von gebietsfremden Transportunternehmen praktisch nicht zu erlangen und weitgehend in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt. In der Folge kam es zu einer massiven Störung des freien Warenverkehrs. 
 
Der BGL stellte gemeinsam mit anderen europäischen Transportverbänden in dieser Praxis einen gravierenden Verstoß gegen das europäische Recht fest. Eine diesbezügliche Beschwerde bei der EU-Kommission hat Italien mittlerweile veranlasst, sein umstrittenes Gesetz Nr. 35 vom 7. April 2012 am 26. April 2012 wieder abzuschaffen. Infolge der gesetzlichen Regelung war es durch besorgniserregende Versorgungsengpässe zwischenzeitlich zu erheblichen Auswirkungen auf kunststoffverarbeitende Unternehmen gekommen. Ohne die Intervention der Verbände und das erfolgreiche Wirken der EU-Kommission bei der Wiederherstellung europäischen Rechts wären schon bald weitere Branchen einschneidend betroffen gewesen. 
 
"Wieder einmal hat die Transportwirtschaft für ihre Kunden die "Kohlen aus dem Feuer" holen müssen, weil die vornehmliche Betroffenheit des italienischen Alleingangs eigentlich bei den Unternehmen der verarbeitenden Industrie lag. Das Transportgewerbe und die Behinderung seiner Tätigkeit waren nur die Symptome der tiefgreifenden Störung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und der Stoffkreisläufe in der Recyclingwirtschaft", betont BGL-Präsident Hermann Grewer.

Quelle: MyLogistics

Portal: www.logistik-express.com  

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar