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Neue Regelung: 10m2 pro Kunde (statt 20m2) für Geschäfte unter 400m2 Geschäftsfläche kommt

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer gestrigen Pressekonferenz u.a. verkündet, die Geschäftsvorschriften im Handel anzupassen. 

Bisher galt für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes in den Geschäften mit max. 400m2 Geschäftsfläche die Regel, pro Kunde 20m2 zu berechnen. Diese Vorgabe wurde nun auf 10m2 pro Kunde reduziert. Das Wirtschaftsministerium folgt damit der ursprünglichen Empfehlung des Handelsverbandes nach Einführung einer 1-10-Regel vom 6. April (https://bit.ly/3cZVD21).

Darüber hinaus werden Banken angehalten, u.a. Kreditbearbeitungsgebühren auf 0,5 bis 0,8 Prozent zu limitieren. Besonders erfreulich ist auch, dass die Gespräche des Handelsverbandes mit Banken und dem Finanzministerium zu einer Verbesserung in der Kreditvergabepraxis geführt haben, was die Einstufung betrifft, ob sich ein Unternehmen „in Schwierigkeiten“ befindet, oder nicht. Dies ist insbesondere für KMU und mitarbeiterintensive Unternehmen besonders wichtig und zeigt in diesen Tagen erstmals Wirkung.

Mag. Gerald Kühberger, MA
Pressesprecher
Handelsverband
Alser Straße 45
1080 Wien

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