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Neuordnung der Lkw-Unterwegskontrollen in Österreich

Durchführung der technischen Unterwegskontrollen für Lkw ab 1. Juli 2015 durch die ASFINAG anstelle der Bundesanstalt für Verkehr

Zwischen dem BMVIT  und der ASFINAG wurde vereinbart, dass mit 1.Juli 2015 die technischen Unterwegskontrollen, welche derzeit von der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) durchgeführt werden, von der ASFINAG übernommen werden.

Diese Kontrollen beinhalten die technische Überprüfung gemäß § 58 KFG von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen sowie das Erstellen eines Prüfberichtes. Die diesbezüglichen Ausleitungen und die Ahndungen werden derzeit aus gesetzlichen Gründen von der Polizei wahrgenommen.

Zur Durchführung der technischen Unterwegskontrollen werden mit den Bundesländern, in denen die Prüfzüge zum Einsatz kommen, Vereinbarungen abgeschlossen. Derzeit sind diese Bundesländer Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol, Vorarlberg in welchen diese 505 Einsatztage im Jahr durchgeführt werden. Verhandelt wird auch über eine Vereinbarung mit dem Bundesland Wien. Die Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg werden die technischen Unterwegskontrollen selbst vornehmen.

Zur Durchführung der Übernahme der Tätigkeiten wurden eine Projektgruppe sowie ein ASFINAG-Lenkungsausschuss eingerichtet. Ziel ist es, dass die ASFINAG bis zum 30. Juni 2015 eigenständig diese Kontrollen durchführen wird.

Derzeit werden lokale ASFINAG-interne Mitarbeiter gesucht, die befähigt sind die technischen Unterwegskontrollen als Prüfhelfer durchzuführen, um dann diese entsprechend einzuschulen. Für den Start der von der ASFINAG durchgeführten technischen Unterwegskontrollen sollen, um einen garantiert reibungslosen Übergang zu erreichen, die Prüfleiter nach Möglichkeit anfänglich jene sein, die bereits jetzt für das BMVIT tätig sind

www.bmvit.gv.at; www.asfinag.at

Quelle: Österreichische Verkehrszeitung
Portal: www.logistik-express.com

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