Neuordnung der Vergaberegelungen schafft Rechtssicherheit bei der Ausschreibung

WSD-geschädigte Häfen sehen sich in laufenden Verfahren in ihrer Rechtsauffassung bestätigt

 

Im Streit um die Rechtmäßigkeit von Rückzahlungsforderungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West in Münster erhalten die betroffenen Häfen im Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen Unterstützung vom Gesetzgeber durch die nun vollständige Umsetzung europäischen Vergaberechts. Die Beschaffung von Anlagen, die von der Bundesregierung durch die Richtlinie für den Kombinierten Verkehr finanziell gefördert wird, unterliegt vergaberechtlich in Zukunft allein der Sektorenverordnung.

 

Diese Klarstellung bedeutet für den Verband Verfahrenserleichterungen, die in Zukunft überhaupt erst wieder eine Beantragung von Fördergeldern möglich macht. Unklar ist allerdings, inwieweit die Neuregelungen Auswirkungen auf die aktuellen Klageverfahren haben.

 

Öffentliche Binnenhäfen, die grundsätzlich eine Tätigkeit im so genannten Sektorenbereich, d. h. im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasser- und Energieversorgung, ausüben, profitieren von den vergaberechtlichen Neuregelungen und Klarstellungen durch die bereits zum 24.04.2009 in Kraft getretenen Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Mit dieser Neuregelung wurde auch die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Sektorenverordnung neu gefasst. Diese wird jetzt nach Änderungen und Verabschiedung im Bundesrat durch die Bundesregierung in Kraft gesetzt.

 

Für Beschaffungsvorgänge im Sektorenbereich, die bisher den Ausschreibungsregelungen der VOB/A bzw. VOL/A unterfielen, gilt zukünftig die Sektorenverordnung auf Grundlage der Europäischen Sektorenrichtlinie 2004/17/EG sowie der gesetzlichen Regelung im 4. Teil des GWB.

 

Von besonderer Bedeutung ist die Neuregelung in § 101 Abs. 7 GWB. Danach können die Auftraggeber, die eine Tätigkeit im Sektorenbereich ausüben, die Vergabeart frei wählen. Das betrifft das offene sowie das nicht offene Verfahren oder das Verhandlungsverfahren.

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