Paketdienste: Gleiche Besteuerung für alle

Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) begrüßt die am Dienstag bekannt gewordene Entscheidung der Finanzbehörden, die Deutsche Post AG (DPAG) nachträglich zur Umsatzsteuer heranzuziehen. "Es kommt einem Skandal gleich, dass ein Staatsunternehmen, das ohnehin schon steuerbegünstigt ist, den Finanzbehörden die fällige Umsatzsteuer vorenthält", so Gunnar Uldall, Präsident des BIEK. 
 
Bis zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes am 01.07.2010 war die DPAG weitergehend steuerbefreit. Selbst auf den verbleibenden geringen Teil hat die DPAG nach der Entscheidung der Finanzbehörden nicht die vollständige Umsatzsteuer gezahlt und wurde deswegen nachveranlagt. Nachdem sich der ehemalige Postchef Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung verantworten musste, ist offenbar auch das Unternehmen unter seiner Regie seiner Steuerpflicht in erheblicher Höhe nicht nachgekommen. 
 
Der BIEK fordert die Prüfer des Finanzamtes auf, auch den Zeitraum nach dem 01.07.2010 unter die Lupe zu nehmen. Nach Auffassung des BIEK dürften seitdem weitere erhebliche Umsatzsteuerverbindlichkeiten entstanden sein, da die Deutsche Post AG die seit dem 01.07.2010 in Kraft befindliche Umsatzsteuerregelung bis heute nicht konsequent umgesetzt hat. "Nur wenn sich auch das ehemalige Staatsunternehmen an die allgemein gültigen Regeln, insbesondere die Steuergesetze, hält, kann von fairem Wettbewerb gesprochen werden", so Gunnar Uldall, Präsident des BIEK.

Quelle: MyLogistics

Portal: www.logistik-express.com 

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