Panalpina erzielt Einigung im US-Kartellverfahren

Panalpina gibt einen Vergleich mit der Kartellbehörde des US-Justizministeriums (DOJ) als Folge einer Untersuchung wegen Verstössen gegen den "Sherman Antitrust Act" bekannt. Gemäss der Vereinbarung wird Panalpina insgesamt rund USD 12 Millionen zahlen. 

Panalpina World Transport (Holding) AG meldet die Einigung mit dem DOJ im Zusammenhang mit Verstössen gegen das US-Bundeskartellgesetz ("Sherman Antitrust Act"). Im Rahmen dieser Einigung schloss Panalpina mit dem DOJ eine Vergleichsvereinbarung ("Plea Agreement") ab. Gemäss den Bedingungen dieses Vergleichs, der gerichtlich bestätigt werden muss, wird sich Panalpina in drei Fällen vorgeworfener Absprachen für schuldig bekennen und eine Busse in Höhe von rund USD 12 Millionen zahlen. Der Vergleich befreit das Unternehmen von der weiteren Strafverfolgung für jegliches Verhalten mit Bezug auf den Verkauf internationaler Luftfrachtdienstleistungen sowie für Handlungen, die mit der Erhebung bestimmter Sondergebühren in Verbindung mit dem Verkauf internationaler Seefrachtdienstleistungen zusammenhängen. 

Panalpina betont unter Bezugnahme auf ökonomische Expertengutachten, dass die Verstösse die Preisgestaltung gegenüber Kunden vermutlich nicht beeinflussten. 

Im Zusammenhang mit solchen Praktiken sind in der Europäischen Union, in der Schweiz und in Neuseeland noch wettbewerbsbehördliche Untersuchungen pendent. Die brasilianischen Wettbewerbsbehörden haben Mitte August 2010 öffentlich eine Untersuchung gegen die internationale Transport- und Logistikindustrie angekündigt, wohingegen entsprechende Untersuchungen in Kanada und Australien eingestellt wurden. 

Das im DOJ-Vergleich benannte Geschäftsverhalten endete im Jahr 2007. In der Zwischenzeit hat Panalpina eine moderne Compliance-Struktur aufgebaut, deren Ziel es ist, die strikte Einhaltung des Kartellrechts und anderer Gesetze weltweit zu gewährleisten. Das Unternehmen führt für ihre Mitarbeitenden weltweit Schulungen im Kartellrecht durch und hat zudem einen neuen Verhaltenskodex eingeführt. Ausserdem wurde eine weltweit tätige Compliance-Abteilung ins Leben gerufen, die – angeführt von einem Corporate Compliance Officer – speziell ausgebildetes Personal beschäftigt.

Quelle: MyLogistics
Portal:  www.logistik-express.com

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