Rhenania Computer GmbH

Die Softwarelösung von Rhenania Computer vereinfacht und automatisiert die Abwicklung der Gelangensbestätigung

Seit dem 01.10.2013 gelten neue Nachweispflichten für steuerfreie Lieferungen in andere EU-Länder. Seitdem kann für alle Transportvarianten, also Beförderung wie Versendung, der Nachweis der Steuerfreiheit neben dem Vorhandensein eines Doppels der Rechnung, durch die sogenannte Gelangensbestätigung geführt werden.Mit dem Produkt U12-Umsatzsteuer Befreiung Sichern ist Rhenania Computer bereits seit 2012 auf dem Markt und bietet dem Warenversender all das, was er zur Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung benötigt: a) Abwicklung der Gelangensbestätigung (Einzel- und Sammelbestätigung) b) Abwicklung Abliefernachweis (Tracking & Tracing Protokoll) c) Qualifizierte Prüfung der USt.-ID mit Archivierung. Die Software U12 erkennt anhand des ausgewählten Frachtführers, was zu tun ist. Stellt ein Spediteur Sendungsdaten (Tracking & Tracing Protokoll) zum Download bereit, werden diese automatisch abgeholt und als Abliefernachweis archiviert. In dem Fall werden Ihre Kunden nicht belästigt.Stehen keine Sendungsdaten zur Verfügung, erstellt U12 eine Gelangensbestätigung. Kunden, die regelmäßig beliefert werden, erhalten eine Sammelbestätigung in zuvor festgelegten Intervallen.Durch ein Rückmailverfahren wurde die Abwicklung der Gelangensbestätigung für die Lieferanten und die Kunden stark vereinfacht. Dabei verschickt die Software eine Email mit der Gelangensbestätigung als PDF-Anhang an den Kunden. Dieser bestätigt den Erhalt der Ware einfach mit einer Antwortmail. Die Software verarbeitet die eingehenden Mails automatisch und archiviert diese als Nachweis für eine mögliche Steuerprüfung. Der Warenversender muss sich anschließend nur noch mit den ausstehenden Gelangensbestätigungen befassen. Ausstehende und vereinnahmte Gelangensbestätigungen können nach unterschiedlichen Sortierkriterien angezeigt werden. Eine OP-Verwaltung ist ebenfalls enthalten, diese unterstützt mehrere Mahnstufen. Der Versand der Mahnschreiben erfolgt per Email, die betroffene Gelangensbestätigung wird als PDF-Datei angehängt.Ein weiterer Bestandteil der Softwarelösung ist die qualifizierte Prüfung der Umsatzsteuer-Identnummer im Dialog und als Stapellauf mit Archivierung der Prüfergebnisse. Auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung und Dokumentation der USt.-ID hat das BMF nochmals hingewiesen.

Mehr Informationen unter: www.rhenania.biz Halle 5 / Stand 231

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