| |

Schramböck: Österreich erzielt wichtigen Erfolg für heimische Händler

Die EU-Kommission hat heute bekanntgegeben, die seit 1. Jänner 2019 geltende Sondersteuer für Einzelhandelsketten in Höhe von 2,5 Prozent in der Slowakei vorläufig zu stoppen. Die Kommission hegt Bedenken, dass bestimmte Befreiungen von der Steuer einigen Einzelhändlern einen selektiven Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen und somit gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen.

Österreich hat sich auf mehreren Ebenen in der Slowakei und bei der EU-Kommission über diese Steuer und die damit verbundenen Wettbewerbsnachteile für heimische Handelsunternehmen beschwert, unter anderem mit einer Binnenmarktbeschwerde. Neben den Branchenvertretern und der Wirtschaftskammer hat Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sich in einem Brief an den zuständigen slowakischen Minister gewandt und auf Experteneben hat das BMDW die entsprechenden Bedenken in Brüssel vorgebracht. „Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für den heimischen Handel. Diese Steuer hätte Firmen aus dem Ausland überproportional hart getroffen, zu einem Wettbewerbsnachteil für unsere Unternehmen vor Ort geführt und Arbeitsplätze gefährdet“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Die Steuer in der Slowakei trat am 1. Jänner 2019 in Kraft und die erste Zahlung wäre Ende April 2019 fällig. Nach dieser Steuerregelung müssten Lebensmitteleinzelhändler eine vierteljährliche Steuer in Höhe von 2,5 Prozent ihres Gesamtumsatzes entrichten. Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen, wenn Voraussetzungen hinsichtlich ihrer Größe, ihres geografischen Tätigkeitsbereichs in der Slowakei und/oder hinsichtlich der Art der Tätigkeiten erfüllt werden. Von der Steuer betroffen wären sieben Lebensmitteleinzelhändler. Aufgrund der Ausnahmebestimmungen wäre ein einziges Unternehmen, nämlich ein slowakisches, im Wesentlichen von der Steuer befreit. „Jeder versucht den eigenen Standort zu stärken, aber das muss im Rahmen bestehender europäischer Regelungen und im Sinne eines fairen Wettbewerbs passieren. Eine offensichtliche Benachteiligung von Markteilnehmern aus dem Ausland entspricht nicht dieser Haltung“, so Schramböck. Die Kommission hat die Slowakei heute mittels einer entsprechenden Anordnung angewiesen, die Anwendung der Maßnahme bis zum Abschluss ihrer Bewertung im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften auszusetzen.

Ähnliche Beiträge