Tarifautonomiestärkungsgesetz – Gefährdung für den fairen Wettbewerb

Zusammen mit der gesetzlichen Verankerung des Mindestlohns, der ab Januar 2015 gelten soll, enthält der Gesetzesentwurf weitgehende Eingriffe in die Tarifautonomie, die geeignet sind, den Wettbewerb nachhaltig zu beeinträchtigen. Durch den vorgesehenen § 7 a zum Arbeitnehmerentsendegesetz wird die Möglichkeit geschaffen, dass Tariflöhne für jede Branche auch oberhalb des Mindestlohns für allgemeinverbindlich erklärt werden können, auch wenn nur eine Minderheit von Arbeitnehmern und Unternehmen dem Tarifvertrag unterworfen sind. Dies stellt einen Anreiz insbesondere für marktstarke Unternehmen dar, die mit ihnen verhandelten Tarifverträge der gesamten Branche aufzuerlegen. Dies richtet sich gegen den Mittelstand, der häufig nicht in der Lage ist, Löhne und Sozialleistungen in gleicher Höhe zu zahlen. Das Beispiel des von der Rechtsprechung schließlich aufgehobenen Briefmindestlohns aus dem Jahre 2008 zeigt, dass das Instrument der Verbindlicherklärung gerade von einem marktstarken Unternehmen wie Deutsche Post AG benutzt werden kann, um Wettbewerb auszuschalten. Der BIEK fordert daher eine wettbewerbsneutrale Lösung: „Vor einer Verbindlicherklärung eines Tarifvertrages muss zwingend eine schriftliche Stellungnahme des Bundeskartellamtes zu den Wettbewerbsauswirkungen eingeholt werden“, erklärt Gunnar Uldall, Präsident des BIEK.

Quelle: BIEK

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