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Tierleid auf der Straße wieder verkürzt: Erfolg im Kampf gegen elende Tiertransporte!

EU-Kommission stellt klar, dass Be- und Entladezeiten in Transportdauer eingerechnet werden müssen, Auslegung von Ex-Ministerin Hartinger-Klein aufgehoben.

Das Tierschutzvolksbegehren feiert einen kleinen Erfolg. In einem dem Tierschutzvolksbegehren vorliegenden Schreiben hat die EU-Kommission festgehalten, dass Be- und Entladezeiten bei Tiertransporten einzurechnen sind. Unter Ministerin Beate Hartinger-Klein waren diese überraschend rausgerechnet worden. Als Beförderungszeit gilt nun die Dauer zwischen dem Zeitpunkt, an dem das erste Tier in das Transportmittel beladen wurde, bis zu jenem Zeitpunkt, an dem das letzte Tier am Bestimmungsort entladen wurde. Damit wurde eine deutliche Verkürzung erzielt.

„Es mag ein kleiner Erfolg sein, aber es ist jedenfalls ein Fortschritt. Denn jede Stunde, in der die armen Tiere weniger lang in den rollenden Gefängnissen verbringen müssen, ist eine Stunde verringertes Tierleid. Die seltsame Rechtsauslegung von Ex-Ministerin Hartinger-Klein hat ein Ende gefunden. Wir freuen uns, dass es uns gemeinsam mit Bundesminister Rudi Anschober in einem ersten Schritt gelungen ist, dass zumindest die Dauer der Tiertransporte verringert werden konnte. Nächstes Ziel muss ein Stopp der Kälberexporte und der tierquälerischen Langstrecken-Transporte in Drittstaaten sein“ so Sebastian Bohrn Mena, Initiator des Tierschutzvolksbegehrens.

Die neue Auslegung wurde nach Auskunft des Ministeriums bereits an den Vollzug weitergegeben. Die AmtstierärztInnen sind demnach angewiesen worden die neuen Bestimmungen entsprechend umzusetzen. Der Stopp der Tiertransporte ist eine zentrale Forderung des Tierschutzvolksbegehrens, das von 18. bis 25. Januar 2021 in Österreich und in der Unterstützungsphase bereits über 210.000 Unterschriften sammeln konnte.

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