„Unabhängiger Validierer“ – Vergabe durch das BMVIT an einen – nicht unabhängigen (!) – Monopolisten

1.    Grundlage

Die EU-Verordnung 185/2010 kennt sogenannte „bekannte Versender“ von Luft-fracht. Dieses sind solche Unternehmen, welche letztlich ständig Luftfrachten versen-den. Dieses geschieht großteils über die sogenannten „reglementierten Beauftragten“,  also Luftfrachtspeditionen.

2.    Ziel ist es, hier hohe Sicherheitsstandards bei Luftfracht (u.a. Kriminalitäts- und Terro-rismusbekämpfung) aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig sichert der Status des „bekann-ten Versenders“ eine kostengünstigere und einfachere Handhabung der Luftfrachtsen-dungen durch die Unternehmen ab.

3.    Um hier ein „bekannter Versender“ zu sein, müssen im Handling der Luftfrachtsen-dungen und auch beim Personal hohe Sicherheitsstandards gewährleistet sein. Dies im Interesse der Versender, der Luftfracht und der Airlines und überhaupt aller Konsu-menten.

4.    Um ein „bekannter Versender“ zu werden, muss der „bekannte Versender“ durch eine unabhängige Stelle gemäß der Verordnung „validiert“ (also zertifiziert und abgenom-men) werden.

5.    Das System ist aus der Sicht der Speditionswirtschaft vernünftig.

6.    KR Walter Mönichweger, Vorsteher des Fachverbandes „Spedition & Logistik“, er-läutert die Kritikpunkte: Die Kritik setzt dort an, dass mit Vergabe vom 28.6.2011 die einzige Zertifizierungsstelle in Österreich die „Sequrity Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH“ wurde.

Dieses Unternehmen, das eine Mitarbeiteranzahl von unter 10 Personen aufweist (!) ist eine 100%ige Konzerngesellschaft der Speditionsgruppe „Augustin Quehenberger Group“.

7.    Abgesehen davon, dass eine Monopolisierung (s. Preisbindung, erzwungene Kunden-bindung, etc.) ohnehin problematisch ist, ergibt sich:

8.    Dadurch, dass ein Mitbewerber aller anderen Speditionen letztlich den Markt der Zer-tifizierung der Kunden aller anderen Speditionen kontrolliert, ergeben sich insbeson-dere folgende Kritikpunkte:

Wie kann ein Unternehmen, wie die „Sequrity“, das in einen Konzernverbund einge-bunden ist, tatsächlich „unabhängig“ sein? Stichworte: konsolidierte Bilanzierung, Weisungsunterworfenheit der Geschäftsführung in der Augustin Quehenberger Group.

9.    Daneben besteht das Problem des Datenschutzes: Folgende Daten werden jedenfalls kommerziell nutzbar der Augustin Quehenberger Group zukommen:

–    Sendungsaufkommen (Air/Sea Land) pro Standort
–    Für den Versand (Air/Sea od Land) zuständige Personen
–    Kostentragung für den Transport

Daneben kommen der „Sequrity“ sensible personenbezogene Daten über Sicherheits-beauftragte und andere Schlüsselpersonen der „bekannten Versender“ zu. Im Sinne des Wettbewerbsrechtes und des Datenschutzes kann dies nicht im Sinne des Verord-nungsgebers Europäische Union sein.

Abgesehen davon fragt sich, wie mit den paar Mitarbeitern der „Sequrity“ Tausende zu validierende bekannte Versender validiert und überprüft werden können.

10.    In diesen Sinne hat der Fachverband eine Beschwerde bei der Europäischen Kommis-sion eingebracht.

Rechtsanwalt und Europarechtsexperte Dr. Wolfgang Punz, der mit der Abfassung ei-ner EU-Beschwerde beauftragt wurde, erläutert ergänzend die Kritikpunkte und das Ziel der Beschwerde:

„Ziel ist es, dass vom BMVIT alle Möglichkeiten genutzt werden, um die zu Unrecht erfolgte Vergabe an ein nicht unabhängiges Unternehmen wieder aufzulösen und ein Wettbewerbsverhältnis von unabhängigen Validierern neu herzustellen.“

Quelle: WKO

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