Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 1. Mai – keine Auswirkungen auf Markt für Logistikführungskräfte

Urs B. Hug. Managing Partner bei Meneghin und Partner, erwartet keine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt für Logistikführungskräfte durch die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

„In fast allen europäischen Ländern fehlen in der Logistikbranche qualifizierte Manager. Ich rechne daher nach dem 1. Mai mit keiner grossen Wanderbewegung von Ost nach West, insbesondere nicht aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland, Österreich und der Schweiz. In beiden Ostländern herrscht akuter Fachkräftemangel in der Logistikbranche. Daher gibt es dort immer noch viele Expatriates in Führungspositionen der Ebene 1 und 2. Ausserdem gibt es bei vielen westeuropäischen HR (Human Resources) Managern starke Vorurteile gegenüber Führungskräften aus Ostländern“, sagt Urs B. Hug. Managing Partner bei Meneghin und Partner, einer international tätigen Unternehmensberatung für die Güterverkehrswirtschaft und die Logistikbranche mit Sitz in Basel (Schweiz).

„Die grosse Auswanderungswelle aus Tschechien, der Slowakei und Polen war politisch motiviert und fand bereits in den 1960er und 1970er Jahren mit entsprechenden Auswirkungen auf die Logistikbranche statt. Jetzt beobachten wir einen leichten Rückkehrtrend bei der Nachfolgegeneration der Emigranten. Die Expatriates haben sich schon Anfang dieses Jahrtausends aus Polen und der Tschechischen Republik verabschiedet“, so Urs B. Hug.

Angesichts der guten Wirtschaftslage in der Speditionsbranche in den östlichen EUMitgliedstaaten und Managerlöhnen, die teilweise Westniveau erreichen, sieht Urs B. Hug keine grosse Magnetwirkung von Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgehen. Darüber hinaus werden in Speditionsfirmen in deutschsprachigen Ländern meist gute Deutschkenntnisse verlangt. Aber auch im Osten lernen die jungen Leute heute zuerst Englisch.

Allgemeine Information:

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zur Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit in der Europäischen Union. Jeder Unionsbürger hat das Recht, ungeachtet seines Wohnortes in jedem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben wie ein Angehöriger dieses Staates. Für Angehörige der neuen Mitgliedsstaaten der EU-Erweiterung 2004 wurde allerdings mit Ausnahme von Malta und Zypern die Möglichkeit der Einschränkung dieses EU-Rechts beschlossen. Die Beschränkungen galten demnach für Polen, Tschechien, Ungarn, die Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen. Großbritannien, Irland und Schweden waren die einzigen EU-15 Staaten, die vom 1. Mai 2004 an ihre Arbeitsmärkte komplett öffneten. 2006 folgten Spanien, Portugal, Finnland sowie Griechenland. Seit dem 1. Mai 2011 gilt auch in Deutschland und Österreich die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Quelle: Wikipedia

Auf Grund des Schengen-Abkommens können seit 1. Mai Polen, Ungarn, Tschechen, Slowaken, Esten, Litauer, Letten oder Slowenen auch frei in die Schweiz einreisen, wenn sie einen unterschriebenen, gültigen Arbeitsvertrag haben.

Quelle: Meneghin und Partner – Unternehmensberatung AG

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