Weihnachtspakete bis 22. Dezember bei Hermes abgeben
Damit Päckchen und Pakete pünktlich unter dem Weihnachtsbaum liegen, gelten bei der Hermes Logistik Gruppe Deutschland (HLGD) auch in diesem Jahr wieder besondere Versandfristen. Nationale Sendungen müssen bis Montag, 22. Dezember 2014, 12:00 Uhr in einem der über 14.000 Hermes PaketShops abgegeben werden – dann erfolgt ein Zustellversuch bis Heiligabend. Haustürabholungen können bis Sonntag, 21. Dezember, 20:00 Uhr beauftragt werden. Stichtag für Weihnachtssendungen ins Ausland ist Samstag, der 15. Dezember. Privatversender sollten beim Versand einige wichtige Tipps befolgen.
„Traditionell verlängern wir zu Weihnachten den Annahmeschluss für Päckchen und Pakete. Damit können selbst Last-Minute-Shopper noch ganz bequem ihre Geschenke verschicken“, sagt Dirk Rahn, Geschäftsführer Operations bei der HLGD. „Wer kann, sollte jedoch nicht unbedingt auf den letzten Drücker versenden. Schließlich birgt die unsichere Wetterlage immer ein gewisses Restrisiko.“ Für das diesjährige Weihnachtsgeschäft rechnet Hermes mit über zehn Prozent mehr Sendungen als im Vorjahr. Um Engpässe zu vermeiden, setzen Hermes und seine kooperierenden Vertragspartner bis zu 5.500 zusätzliche Arbeitskräfte ein. Der Fuhrpark wird um bis zu 3.000 Fahrzeuge aufgestockt.
Polsterung, Verpackung, Pakete an Kinder: Was Kunden beachten sollten
Damit der Versand von Päckchen und Paketen reibungslos erfolgen kann, sollten einige wichtige Regeln beachtet werden:
• Keine Schleifen, keine Schnüre: Aufwändige Verpackungen bereiten bei der vollautomatischen Sortierung in den Paketzentren immer wieder Probleme: Schnüre, Schleifen oder locker verklebtes Geschenkpapier können sich in den Sortiermaschinen verfangen und das Paket ernsthaft beschädigen. Deshalb gilt: Pakete stets ohne Außendeko versenden!
• Keine Spitznamen, keine Kinder: Pakete an Kinder müssen grundsätzlich an die Eltern und die Familie adressiert werden. Bei einer Paketabholung besteht die Pflicht, den Personalausweis, Reisepass oder den Führerschein vorzulegen. Das ist für Kinder allerdings nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Auch Spitznamen, die nicht im Ausweis vermerkt sind, können zu Problemen führen.
• Alte Barcodes auf Kartons unkenntlich machen: Kartonrecycling ist umweltfreundlich und grundsätzlich empfehlenswert, so lange der Karton noch intakt und unbeschädigt ist. Allerdings sollten alte Barcodes vor dem Versand z.B. mit Filzstift unkenntlich gemacht werden. Ansonsten können Probleme bei der Zustellung auftreten.
• Paketinhalte ausreichend polstern: Um Beschädigungen auf dem Transportweg zu vermeiden, sollte stets ein stabiler, sicherer und unbeschädigter Versandkarton genutzt werden. Freiräume im Paket müssen mit Luftpolsterfolie, Styroporchips oder Zeitungspapier ausgepolstert werden.
• Adressangaben prüfen: Jedes Jahr können tausende Pakete in Deutschland aufgrund falscher oder unvollständiger Adressangaben erst verspätet zugestellt werden. Vor dem Absenden sollten die Angaben deshalb noch einmal in Ruhe geprüft werden. Paketscheine, die erst im Shop ausgefüllt werden, sollten stets in Blockschrift beschrieben werden.
• Nicht alles gehört ins Paket: Einige Produkte sind gemäß der Paketdienstleister-AGB vom Versand ausgeschlossen. Bargeld, Schmuck und verderbliche Lebensmittel zählen ebenso dazu wie Batterien und Akkus, die in die Kategorie Gefahrgüter fallen.
Quelle: MyLogistics
Portal: www.logistik-express.com