Änderungen im Zollrecht zum 1. Mai: UZK-O-Mat von AEB hilft, Handlungsbedarf zu identifizieren

Der Countdown läuft: Am 1. Mai tritt der Unionszollkodex (UZK) vollständig in Kraft. Mit dem Online-Schnelltest „UZK-O-Mat“ des Softwareanbieters AEB können Unternehmen ihre Prozesse hinsichtlich der neuen Regelungen analysieren. Sie erfahren, wo sie stehen und wo es Handlungsbedarf gibt. Anhand ausgewählter Themenfelder und Fragen ist der eigene Status quo schnell und einfach ermittelt.

Schritt für Schritt führt die Web-Anwendung durch die Bereiche Ausfuhr, Sicherheiten, Zollwert, Zolllager, Veredelung, Zolltarifauskunft, Warenursprung und Präferenzen, Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) und die zentrale Zollabwicklung für verschiedene europäische Standorte. Der UZK-O-Mat fragt für die jeweiligen Themengebiete relevante Inhalte ab, beispielsweise: Nutzt Ihr Unternehmen ein Zolllager und wenn ja, welchen Typs? Gibt es verschiedene Standorte in mehreren europäischen Ländern, an denen Zollabfertigungen abgewickelt werden? Werden Vorerwerbspreise als Grundlage des Zollwerts (im Rahmen der First Sale Rule) herangezogen?

Der UZK-O-Mat ermittelt anhand der getroffenen Aussagen passgenaue Antworten auf die geschilderte Unternehmenssituation. Er gibt zudem wichtige Hinweise, welche Änderungen wann auf die Unternehmen zukommen. Da zukünftig alle Zollverfahren innerhalb der EU digital abzuwickeln sind, wird an einer EU-weiten IT-Infrastruktur gearbeitet. Für einige der Vorschriften des neuen Zollkodex der Europäischen Union und seine Durchführungsbestimmungen (Implementing Act/IA und Delegated Act/DA) gelten daher Übergangsvorschriften bis Ende 2020 (Transitional Delegated Act/TDA).

Teilnehmer, die den UZK-O-Mat nutzen, erhalten ihre Auswertung zu den für sie relevanten Gebieten. Die Ergebnisse sind bequem online abrufbar und können auch per E-Mail angefordert werden. Interessierte finden den UZK-O-Mat im Internet unter www.aeb.com/UZK-O-MAT .

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