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Air-Berlin-Insolvenz: EVZ gibt Tipps zur Forderungsanmeldung

Andere Airlines bieten vergünstigte Neubuchung bei gestrichenen Air-Berlin-Rückflügen

Das Insolvenzverfahren für Air Berlin wurde am 1. November 2017 am Amtsgericht Charlottenburg eröffnet. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) bietet nun Konsumentinnen und Konsumenten Tipps, wie Forderungen angemeldet werden können. Die Chancen auf eine Auszahlung dürften allerdings gering sein. Kunden, deren Rückflug gestrichen wurde, können in bestimmten Fällen bei anderen Airlines, darunter die AUA, Tickets für einen neuen Flug zum halben Preis buchen.

Wo und wie können Verbraucher ihre Insolvenzforderungen geltend machen?

Verbraucher können ihre Ansprüche bis 1. Februar 2018 im Insolvenzverfahren geltend machen. Folgende Unterlagen und Angaben müssen eingereicht werden:

  • Höhe des Flugpreises
  • Begründung der Forderung (z. B. Annullierung, Verspätung, verweigertes Boarding, Gepäcksprobleme)
  • Höhe der Forderung und Kontodaten
  • Angaben zum Flug (Buchungsnummer, Flugdatum und -zeit, Flugnummer ABXXXX)
  • falls vorhanden: Air-Berlin-Beschwerdenummer

Die vollständigen Angaben müssen schriftlich an den Insolvenzverwalter geschickt werden:

Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther
Postfach 10 30 10
18005 Rostock
Deutschland

Konsumenten benötigen für die Forderungsanmeldung keinen Rechtsanwalt. Realistisch betrachtet stehen die Chancen für einzelne Konsumenten, eine Auszahlung zu erhalten, eher gering. Im besten Fall bekommen sie eine Quote, also einen gewissen geringen Prozentsatz ihrer Forderung.

Für wen gelten die Angebote der Airlines für eine vergünstigte Neubuchung?

Lufthansa, Austrian Airlines, SWISS und Eurowings bieten Air-Berlin-Kunden, die den Hinflug bereits konsumiert haben und deren Rückflug gestrichen wurde, neue Tickets zu vergünstigten Konditionen an. Das Angebot gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Verbraucher müssen vor dem Insolvenzantrag am 15.8.2017 bei Air Berlin gebucht haben
  • der annullierte Rückflug muss zwischen dem 28.10. und 15.11.2017 liegen
  • der neue Rückflug muss direkt über die Website der Airline gebucht und von dieser ausgeführt werden (Flugnummer LH, OS, LX oder EW)
  • innerdeutsche Flüge sind ausgenommen

Den Passagieren wird nach der Buchung bei Vorlage beider Tickets die Hälfte des Brutto-Preises des neuen Tickets erstattet. Die Rückerstattung muss nach dem Rückflug bis zum 15.12.2017 beantragt werden. Mehr Informationen gibt es auf der Lufthansa-Website.

SERVICE: Aktuelle Informationen zu Air Berlin sowie zu Ihren Rechten bei Flugreisen finden Sie auf der Website des EVZ Österreich unter www.europakonsument.at/de/content/flugreisen.

Rückfragen & Kontakt:

Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ)
Öffentlichkeitsarbeit
01/588 77-256
presse@europakonsument.at
www.europakonsument.at

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