Apple Pay: EU-Kommission leitet nach Handelsverband-Initiative kartellrechtliche Untersuchung gegen Tech-Konzern ein

Handelsverband begrüßt Vorstoß von Digital-Kommissarin Vestager gegen potenzielle Wettbewerbsverzerrung durch Apple. Kontaktloses Bezahlen per Smartphone für alle ermöglichen!

Die Europäische Kommission hat diese Woche eine kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um zu überprüfen, ob der Technologie-Konzern Apple in Zusammenhang mit Apple Pay gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt. Die Kommission wird u.a. die Geschäftsbedingungen von Apple zur Integration von Apple Pay in kommerzielle Apps und Websites auf iPhones und iPads prüfen, ebenso die Beschränkung des Zugangs zur NFC-Funktion „tap and go“ auf iPhones für Zahlungen in Online-Shops und Ladengeschäften sowie mutmaßliche Verweigerungen des Zugangs zu Apple Pay.

Der Handelsverband hatte bereits Anfang des Jahres in einer Pressemeldung die Öffnung der NFC-Schnittstelle bei iPhones für Zahlungsdienste von Drittanbietern eingefordert. Hintergrund: Die NFC-Schnittstelle ist nur bei Android-Smartphones für Bezahl-Apps aller Banken und Dienstleister frei verfügbar. Apple hingegen beschränkt die Nutzung des NFC-Chips des iPhones auf sein eigenes Zahlungssystem „Apple Pay“. Dadurch hat das profitabelste Technologie-Unternehmen der Welt die Macht zu bestimmen, mit welchen Banken kooperiert wird und wer folglich die bei Kunden beliebte Bezahlmethode anbieten darf. Hinzu kommt, dass der Nutzeranteil von Apples mobilem Betriebssystem „iOS“ in Österreich mittlerweile bei rund 30% liegt. Dies führt zu einer starken Eingriffsmöglichkeit und damit zu einer potenziellen Verzerrung am Markt.

„Alle Konsumentinnen und Konsumenten sollten die Möglichkeit haben, mit ihrem Smartphone kontaktlos bezahlen zu können. Daher freut es uns sehr, dass die Europäische Kommission unsere FairCommerce-Initiative aufgegriffen und eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Apple eingeleitet hat“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Es gibt keine verbindliche Frist für den Abschluss der kartellrechtlichen Untersuchung. Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. von der Komplexität der Sache, dem Umfang, in dem die betreffenden Unternehmen mit der Kommission kooperieren, und der Ausübung der Verteidigungsrechte. Der Handelsverband hofft jedenfalls auf ein rasches Ergebnis im Sinne der europäischen Verbraucher.

Mag. Gerald Kühberger, MA
Pressesprecher
Handelsverband
Alser Straße 45
1080 Wien

T +43 (1) 406 22 36 – 77
E gerald.kuehberger@handelsverband.at
W www.handelsverband.at

Translate »