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Ausbau der deutschen Flüsse und Kanäle ist gesichert

In Deutschland sind die Wasserstraßen und die Binnenschifffahrt ohne Einschnitte und Kürzungen aus den vorwöchigen Beratungen des Haushaltsausschusses im Bundestag hervorgegangen.

Die Beratungen zum Jahreshaushalt 2024 hatten aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Haushaltsaufstellungen und den daraus resultierenden Einsparverpflichtungen der Regierung unter schwierigen Bedingungen stattgefunden.

„Weder im Bereich des Ausbaus der Flüsse und Kanäle, noch im Bereich der Gewerbeförderung hat es im Vergleich zum Regierungsentwurf für uns nachteilige Veränderungen gegeben. Offensichtlich wurden unsere Rufe verstanden, dass die Binnenschifffahrt nicht das Problem, sondern die Lösung für einen klimafreundlichen Güterverkehr ist. Deshalb muss hier investiert und gefördert werden“, kommentiert Jens Schwanen, Geschäftsführer des BDB e.V., die Beschlüsse zum Bundeshaushalt 2024.

Für Erhalt, Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen werden in diesem Jahr knapp 725 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Der Etat ist damit unter schwierigen budgetären Vorzeichen nicht abgesenkt, sondern im Vergleich zum Vorjahr 2023 noch leicht angehoben worden.

Dieser Betrag sei bei Weitem nicht ausreichend, um den tatsächlichen Investitionsbedarf abzudecken. Der liege allein für die Substanzerhaltung bei rund 900 Mio. Euro pro Jahr. Ohne zusätzliches Personal in der für den Flussausbau zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ließen sich aber mehr Mittel kaum verausgaben, schreibt der BDB in einer Pressemitteilung.

Weitere 450 Mio. Euro werden für die „Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur“ gewährt, worunter haushaltsrechtlich allerdings allein Baggerarbeiten und Geschiebebewirtschaftungen verstanden werden. Die Gewerbeförderung findet im Bereich der beiden Flottenmodernisierungsprogramme mit einem Etat von 50 Mio. Euro in diesem Jahr wie geplant ihre Fortsetzung. Auch die Aus- und Weiterbildungsbeihilfe wird unverändert fortgeführt.

www.binnenschiff.de

Quelle: OEVZ

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